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25.07.2013
Meistbegünstigungsklauseln im Visier des Kartellamtes
Abmahnung der neuen AGB des Buchungsportals HRS
Das deutsche Bundeskartellamt hat die Forderung der Buchungsportale nach dem immer günstigsten Preis und der Verfügbarkeit eines jeden Hotelzimmers über alle Online- wie Offline-Kanäle als klar wettbewerbswidrig eingestuft.
Die erneuerte und erweiterte Abmahnung der Raten-, Verfügbarkeit- und Konditionenforderungen der HRS Hotel Reservation Service GmbH durch das Bundeskartellamt wird vom Hotelverband Deutschland (IHA) ausserordentlich begrüsst. "Das ist für die Hoteliers in Deutschland ein enorm wichtiger Zwischenschritt zur Wiedererlangung ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit in Distributionsfragen", erläutert IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen.
Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2010 Ermittlungen gegen den deutschen Marktführer HRS wegen des Verdachts der Wettbewerbsbehinderung durch Best-Preis-Klauseln aufgenommen und am 10. Februar 2012 eine erste Abmahnung ausgesprochen.
Der Hotelverband ist dem Kartellverfahren offiziell beigetreten um sicherzustellen, dass die Bedenken der Hotellerie ausreichend Gehör finden. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von HRS seinen Hotelpartnern abverlangten Paritäten über sämtliche klassischen oder digitalen Vertriebskanäle des Hotels eine eklatante Wettbewerbsbehinderung darstellen", so Dreesen. Die Branche hofft nun, dass die Verfahren gegen HRS und eventuell andere Hotelbuchungsportale zeitnah abgeschlossen werden können und wieder Rechtssicherheit einzieht.
Nach einer rechtskräftigen Per-se-Untersagung von Raten- und Verfügbarkeitsparitäten dürften diese von Hotelbuchungsportalen auch nicht mehr auf "rein freiwilliger" Basis exerziert werden. "Da diese Praktiken bei sämtlichen marktführenden Portalen Anwendung finden, wäre eine Ausweitung der Kartellamtsermittlungen auf die unmittelbaren Wettbewerber von HRS ein logischer Schritt.
"Die Hotellerie in Deutschland ist es jedenfalls leid, von ihren Vertriebspartnern tagtäglich wegen echter oder vermeintlicher Verstösse gegen Paritätsverpflichtungen abgemahnt und unter Druck gesetzt zu werden", so Dreesen. Durch ein behördliches Verbot verpflichtender Paritäten erhielten die Hotels in Deutschland unter anderem die Möglichkeit zurück, die unterschiedlichen Kosten der diversen Vertriebskanäle in ihren Zimmerpreisen widerzuspiegeln.
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Dossiers: Hotellerie | Onlinevertrieb | Kartelle
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