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07.10.2013

Verlangen Sie ein Ausstiegsrecht bei Preiserhöhungen!

Tipps für Lieferverträge mit Brauereien

Vor allem die grossen Braukonzerne drängen ihre Gastronomiekunden in mehrjährige Lieferverträge mit Exklusivklauseln. Während das bei Darlehen nachvollziehbar ist, sehen wir nicht ein, weshalb Wirte sich über längere Zeit binden, nur weil die Brauerei beispielsweise eine Ausschankanlage zur Verfügung stellt und Rabatte verspricht. Hier sind unsere Tipps für Gastronomen.

Sofern Sie es sich leisten können: Verzichten Sie auf Brauerei-Darlehen! Berücksichtigt man die üblichen Preisaufschläge während der Vertragslaufzeit, wird der Kredit sehr teuer.

Beschaffen Sie sich Ihre eigene Ausschankanlage. Die Wartung kann an spezialisierte Firmen ausgelagert werden. Die stärkste Verhandlungsposition erreichen Sie, wenn Sie von der Brauerei weder Darlehen noch Gebrauchsleihen verlangen, sondern einfach gute Sofort-Rabatte. So können selbst Einzelgastronomen mit Kleinbetrieben Rabatte von 15 bis 25 Prozent aushandeln. Bei prestigeträchtigen Betrieben mit hohem Absatz liegen sogar 30 Prozent und mehr drin.

Braukonzerne wie Carlsberg und Heineken haben tendenziell höhere Rückvergütungssätze als mittelgrosse Brauereien wie Locher, Schützengarten, Falken, Müller oder Rosengarten, aber auch höhere Listenpreise als dieselben. Am Schluss kommt es auf den Nettopreis in Franken an!

Falls Sie keine Darlehen oder andere erhebliche Leistungen der Brauerei beziehen (wenn es also im Wesentlichen um die Ausschankanlage und die Konditionen geht): Akzeptieren Sie Verträge mit einer Laufzeit nur dann, wenn Ihnen ein Ausstiegsrecht bei Preiserhöhungen oder ein fester Nettopreis während der ganzen Laufzeit garantiert wird!

Falls Sie ein Darlehen erhalten: Verlangen Sie ein Ausstiegsrecht bei Preiserhöhungen! Handeln Sie eine Ankündigungsfrist für Preiserhöhungen von mindestens drei Monaten aus. Vorsicht: Bei einem Ausstieg wird der nicht amortisierte Teil des Darlehens fällig.

Vermeiden Sie Exklusivklauseln! Das verunmöglicht es Ihnen, auf Markttrends zu reagieren. Sichern Sie sich das Recht, wenigstens ein weiteres Offenbier (z.B. eine regionale Spezialität) anbieten zu dürfen – auch dann, wenn Sie das im Moment gar nicht vorhaben.

Lassen Sie stets mindestens drei Anbieter offerieren. Schenken Sie Maximilians (Einkaufspreis CHF 1.79 pro Liter) aus, falls Ihnen niemand eine attraktive Offerte unterbreitet!

Hinterfragen Sie strikte Penalty-Klauseln! Der Schadenersatz für nicht bezogene Mengen ist meist absurd hoch angesetzt.

Sichern Sie sich das Recht zu, geliehene Ausschankanlage beim Vertragsende zum Zeitwert käuflich zu erwerben! Nach zehn Jahren sollte die Ausschankanlage gratis in Ihr Eigentum übergehen. Verhindern Sie, dass alte Anlagen überteuert in neue Verträge eingepflegt werden.

Dossiers: Bier | Kartelle
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=4282


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