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13.01.2014

Preisabsprachen beim Fassbier nachgewiesen

Hohe Bussgelder im Kartellverfahren gegen deutsche Braugruppen

Das deutsche Bundeskartellamt hat Geldbussen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 106.5 Millionen Euro gegen die Braugruppen Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und Barre sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

Ausgelöst hatte das Verfahren ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbusse verhängt wird. Die Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne sind noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sowie den entsprechenden Regionalverband wegen der Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis.

Zu den Unternehmen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, zählen dem Vernehmen nach Carlsberg (Holsten, Astra) und die Oetker-Gruppe (Radeberger, Jever).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten. Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Grössenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen." Für Flaschenbier sei 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen worden, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führte.

In gemeinsamen Treffen und bilateralen Kontakten erreichten zunächst die überregional tätigen Brauereien eine Vereinbarung über eine Preiserhöhung, über die betroffenen Gebinde (Fass- und/oder Flaschenbier) und über ihre Grössenordnung. Anschliessend stimmten sich einige der überregional tätigen Brauereien (AB InBev, Veltins und Warsteiner) mit in Nordrhein-Westfalen tätigen regionalen Brauereien (u.a. Barre) auf Sitzungen des regionalen Brauereiverbandes im Juni 2006 und September 2007 über diese Preiserhöhungen ab.

Im Laufe des Verfahrens haben neben AB InBev auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner auf der Basis der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Darüber hinaus konnte mit allen fünf gebüssten Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sogenanntes Settlement) erzielt werden. Beides – Kooperation und Settlement – wurde für die jeweiligen Unternehmen bussgeldmindernd berücksichtigt.

Die Geldbussen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Dossiers: Bier | Kartelle
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=4426


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