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29.05.2014

Ein gangbarer Weg für Grossteil der Betriebe

Verkehrskonzept: Alles-oder-nichts-Drohung trübt Freude an Korrekturen

Der Bericht des Regierungsrats zur Umsetzung der überwiesenen Vorstösse für eine gewerbefreundlichere Ausgestaltung des Verkehrskonzepts Innenstadt ist zu begrüssen. Damit kann einem Grossteil der betroffenen Betriebe effektiv geholfen werden. Stossend ist hingegen die "Alles-oder-nichts"-Drohung der Regierung.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen Bericht zur Umsetzung der Motionen Gallacchi und Bernasconi sowie den Anzügen Zappalà und Thüring für eine gewerbefreundlichere Ausgestaltung des Verkehrskonzepts Innenstadt vorgelegt.

Dabei schlägt er folgende Anpassungen vor, die Güterumschlagszeiten von Montag bis Samstag, 5 bis 11 Uhr zu vereinheitlichen (Umsetzung der Motion Gallacchi), ein Kundenkonto mit preislich stark reduzierten Kurzbewilligungen für Personen und Unternehmen mit regelmässigem Bedarf an Zufahrten in die Innenstadt einzurichten (Umsetzung des Anzugs Zappalà).

Notfalleinsätze mit telefonischen Sofortbewilligungen werden explizit geregelt (teilweise Umsetzung des Anzugs Thüring). Zudem wird es eine für geschäftsansässige Betriebe kostenlose Dauerbewilligung für Unternehmen geben, die regelmässig verderbliche Waren anliefern oder wegbringen (teilweise Umsetzung der Motion Bernasconi).

Mithilfe der Anpassungen kann einem Grossteil der betroffenen Betriebe wirkungsvoll geholfen werden, beispielsweise dem Bäcker, der während des Tages seine Filialen mit frischem Brot beliefert oder dem Servicemechaniker, der regelmässig Reparaturaufträge in der Innenstadt hat.

Die neuen Regelungen werden zwar für einen Grossteil der betroffenen Betriebe eine Lösung sein, aber nicht für alle. Für diese Betriebe müssen individuell Sonderlösungen gefunden werden, damit das produzierende Gewerbe nicht gänzlich aus der Innenstadt verschwindet. Der politische Wille des Parlaments ist klar: Gewerbetreibende sollen nicht aus der Innenstadt vertrieben werden.

Stossend ist die Formulierung des Beschlussantrags, wonach die erwähnten Anpassungen nur dann umgesetzt werden, wenn sämtliche Vorstösse im Sinne des Regierungsrats abgeschrieben werden. Sollte nur ein Vorstoss stehen gelassen werden, wird das Verkehrsregime gemäss der geltenden, gewerbefeindlichen Verordnung umgesetzt.

Diese "Alles-oder-nichts"-Drohung ist schlechter politischer Stil und zeugt von mangelndem Respekt gegenüber dem Parlament. Trotz dieses Ärgernisses ruft der Gewerbeverband Basel-Stadt den Grossen Rat dazu auf, dem Beschlussantrag der Regierung zuzustimmen, um eine rasche und für die grosse Mehrheit der Anspruchsgruppen gangbare Umsetzung der verkehrsfreien Innenstadt zu ermöglichen.


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