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06.06.2014

Noch eine Chance für Kartellgesetz

Geschäft geht wieder in den Nationalrat zurück

Der Ständerat hat an der Revision des Kartellgesetzes festgehalten. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat zurück bzw. zunächst an die WAK der grossen Kammer. Diese wird die Beratung vermutlich Ende August aufnehmen.

Der Ständerat konnte die Vorlage materiell nicht verändern. Das könnte nun aber der Nationalrat bzw. zunächst die WAK-N tun. Zu Art. 5 (Teilkartellverbote) und zu Art. 7a KG liegen Alternativlösungen vor, die möglicherweise auch mehrheitsfähig sind. Diskutiert wird beispielsweise eine Anwendung der bereits geltenden Missbrauchskontrolle (Art. 7 KG) auch auf "relativ marktmächtige Unternehmen".

Ohne Teilkartellverbote würden die Chancen für eine Norm im Sinn von Art. 7a KG steigen. Das wäre vor allem deshalb wichtig, weil es in Zukunft gilt, das Verhalten einzelner Unternehmen ins Recht fassen zu können. Denn es wird immer schwieriger, Abreden nachzuweisen. Nur schon deshalb verliert Art. 5 KG sowieso an Bedeutung.

Abgesehen davon, bringen Teilkartellverbote dem Konsumentenschutz gar nichts mehr. Nach aktueller Rechtsprechung gelten Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 KG bereits als erheblich, sofern es sich nicht um Bagatellfälle handelt.


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