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19.08.2014

Durchbruch beim Kartellgesetz

Wirtschaftskommission stimmt Gesetzesrevision zu

Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats hat sich – entgegen der ersten Lesung – für die Revision des Kartellgesetzes ausgesprochen. Die Vorlage des Ständerates wurde aber in verschiedenen Punkten geändert.

Nach dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates in der Frühjahrssession und dem Entscheid des Ständerates, an seinem Eintretensbeschluss festzuhalten, musste die Kommission den Gesetzesentwurf erneut prüfen.

Die Kommission ist mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung auf den Entwurf eingetreten. In der Detailberatung zog sie es in Bezug auf das Teilkartellverbot mit 13 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen vor, an der heutigen Regelung festzuhalten. Sie erachtet das geltende Recht namentlich aufgrund der jüngsten Gerichtsentscheide als genügend.

Die Regelung des Ständerates betreffend die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland hält die Kommission für impraktikabel, weshalb sie sie mit 14 zu 8 Stimmen bei drei Enthaltungen ablehnte. Hingegen entschied sie sich für eine Kompromisslösung über den Begriff des Missbrauchs der relativen Marktmacht.

Betreffend die institutionelle Reform schliesslich hat sich die Kommission mit knapper Mehrheit (13 zu 12 Stimmen) für eine auf sieben Mitglieder beschränkte, ausschliesslich aus unabhängigen Sachverständigen bestehende Weko ausgesprochen. Der Antrag für eine elfköpfige Wettbewerbskommission, die auch Mitglieder aus der Wirtschaft umfasst, wurde abgelehnt.

Anders als in der ersten Lesung hat die Kommission den Entwurf in der Gesamtabstimmung (mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung) genehmigt. Das Geschäft soll in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.


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