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15.11.2014
Mehrweggeschirr wird Pflicht
Neue Regeln für öffentliche Veranstaltungen in Basel-Stadt
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat ein "Massnahmenpaket für eine verbesserte Sauberkeit und zur Abfallvermeidung in Basel" beschlossen, in welchem es unter anderem um Abfallvermeidung an öffentlichen Veranstaltungen geht.
Das kantonale Umweltschutzgesetz sieht nun an öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund vor, dass nur noch Getränke und Esswaren in bepfandetem Mehrweggeschirr sowie in bepfandeten PET-Flaschen verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen.
Für Gebäude und Grundstücke des Kantons, die ausserhalb des Kantonsgebiets liegen, verpflichtet die zuständige Behörde die Nutzer auf die gleichen Regeln. Von der Regelung ausgenommen ist die Fasnacht. Der Regierungsrat kann Ausnahmen für weitere Veranstaltungen vorsehen, wenn der Einsatz von Pfandgeschirr nicht sinnvoll erscheint.
Wer Getränke oder Nahrungsmittel zum unmittelbaren Verzehr verkauft (Take-Away), muss während der Öffnungszeiten vor dem Verkaufslokal Abfalleimer aufstellen und die Abfälle auf eigene Kosten entsorgen.
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Dossiers: Littering | Paragastronomie | Schnellverpflegung
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