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02.12.2014

40 Jahre Landes-Gesamtarbeitsvertrag

Gemeinsam für das Schweizer Gastgewerbe

Seit dem Inkrafttreten des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) des Gastgewerbes im Jahr 1974 ziehen Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber am selben Strick. Dies war nicht immer so und bietet deshalb Anlass, einen Blick auf die 40-jährige Erfolgsgeschichte zu werfen.

Unter dem Motto "Gut für alle" feiert der Schweizer L-GAV sein 40-jähriges Bestehen. Von dieser sozialen Errungenschaft profitieren heute über 200'000 Arbeitnehmer in rund 27'000 Betrieben. Gemeinsam übernehmen die Arbeitnehmerverbände (Hotel & Gastro Union, Unia und Syna) mit den Arbeitgeberverbänden (GastroSuisse, Hotelleriesuisse und der Swiss Catering Association) die Verantwortung für zeitgemässe Arbeitsbedingungen und die Förderung der Professionalität im Schweizer Gastgewerbe.

Immer wieder stellt sich die Branche wirtschaftlich schwierigen Herausforderungen. 1974, als der erste Landes-Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet wurde, waren die Nachwirkungen der Ölkrise von 1973 auch in der Schweiz spürbar. 2008 folgte die Finanzkrise und aktuell kämpft die Branche mit dem starken Franken. Die Sozialpartnerschaft wird durch solche Entwicklungen immer wieder auf die Probe gestellt. Die Vertragspartner sind sich jedoch einig, dass gerade herausfordernde Konstellationen eine stabile Beziehung zwischen ihnen fordern und fördern.

"Es ist unverzichtbar, dass die Vertreter der Arbeitnehmenden und Arbeitgebern einen aktiven Dialog führen, um gegenseitiges Verständnis ringen und dadurch Lösungen entwickeln. So schaffen wir immer wieder Win-Win-Situationen", sagt Peter Hohl, Präsident der Aufsichtskommission für den L-GAV. Dank dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag sei die Branche mit marktgerechten und zeitgemässen Anstellungsbedingungen sowie fairen Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig. Zudem sichere sie durch subventionierte Aus- und Weiterbildungsangebote die Zukunft von Fachkräften und ermögliche eine stabile Sozialpartnerschaft.

Bis zum Start war es ein mühsames Tauziehen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen: 1917 übernimmt die Union Helvetia erstmals Bestrebungen in Bezug auf einen Gesamtarbeitsvertrag. 1919 konnte nach schwierigen Debatten und Streikdrohungen dank bundesrätlicher Intervention der erste Landes-Gesamtarbeitsvertrag ratifiziert werden. Er war gültig bis 1921, wurde danach jedoch nicht mehr erneuert.

1947 wurden die Sozialverhältnisse über den so genannten "Mehrstädte-Gesamtarbeitsvertrag" geregelt. Dieser Vertrag war in Zürich, Bern, Basel und Lausanne gültig. Danach folgten auch in weiteren Städten solche Verträge. 1954 regelte ein "Mehr-Regionen-Gesamtarbeitsvertrag" die Arbeitsbedingungen in den Regionen, wo bisher kein GAV abgeschlossen werden konnte.

1988 folgten Fortschritte in Bezug auf die Gleichstellung von Mann und Frau, indem Mindestlöhne für alle Beschäftigten im Schweizer Gastgewerbe geschlechtsunabhängig eingeführt wurden. Köchinnen und Köche wurden ebenfalls dem GAV unterstellt. Zehn Jahre später wurde der Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt.

Ab Oktober 2010 wurden fünf Wochen Ferien eingeführt, Aus- und Weiterbildungen werden seither stark subventioniert und ab dem 1. Januar 2012 kam für alle der 13. Monatslohn ab dem ersten Arbeitstag hinzu. Arbeitnehmer und Arbeitgeber setzen sich regelmässig an den Verhandlungstisch und engagieren sich gemeinsam dafür, dass das Gastgewerbe eine attraktive Branche bleibt.



Meilensteine

1916 Rudolf Bachmann, Generalsekretär der Union Helvetia (heute Hotel & Gastro Union), lässt eine wissenschaftlich fundierte Generalanalyse über die soziale und wirtschaftliche Lage des gastgewerblichen Personals erstellen.

1917 Die Ergebnisse der Analyse bilden die Grundlage für die Bewegung zur Verbesserung der Lohnbedingungen und der Arbeitsverhältnisse im Schweizer Gastgewerbe.

1919 Der erste Versuch einer landesweiten Verankerung von Rechten und Pflichten: Ratifizierung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Schweizer Gastgewerbes. Er ist gültig bis 1921, wird jedoch nicht erneuert. Wochenarbeitszeit 54 Stunden.

1947 Der "Mehrstädte-Gesamtarbeitsvertrag” regelt die Arbeits- und Lohnbedingungen der Branche in Zürich, Bern, Basel und Lausanne und löst den Abschluss ähnlicher Verträge in der gesamten Schweiz aus.

1954 Einzelne Regionen schliessen sich zum "Mehr-Regionen-Gesamtarbeitsvertrag” zusammen. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen in den Regionen ohne eigenen GAV.

1974 Nach Umsetzung des "Mehrstädte-GAV" bzw. "Mehr-Regionen-Gesamtarbeitsvertrags", schliessen sich die Sozialpartner zusammen und unterzeichnen den Landes-Gesamtarbeitsvertrag.

1981 Einführung der obligatorischen Krankentaggeldversicherung.

1987 Fünf-Tage-Woche im Schweizer Gastgewerbe.

1988 Mindestlöhne für alle Beschäftigten im Schweizer Gastgewerbe.

1996-1998 Vertragsloser Zustand.

1998 Die Hotel & Gastro Union setzt sich nach zwei Jahren gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden an den Verhandlungstisch. Die Partner einigen sich darauf, bei strittigen Lohnfragen ein Schiedsgericht einzusetzen, das bei Streitigkeiten verbindlich über die Mindestlohnentwicklung im Folgejahr entscheidet. Der dadurch entstandene GAV wird allgemeinverbindlich erklärt. Die Kontrollstelle wird reorganisiert.

2003 Die Gewerkschaften Unia und Syna schliessen sich dem L-GAV an.

2010 Fünf Wochen Ferien bei 42 Wochenstunden. Inkrafttreten des momentan gültigen L-GAV. Kernstück ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Branche.

2012 Der dreizehnte Monatslohn ab dem ersten Arbeitstag wird eingeführt. Mindestlohn-Erhöhung von bis zu 3.7 Prozent.


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