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15.12.2014

Weko bewirkt Senkung der Interchange Fees

Handel wird um rund 60 Millionen Franken pro Jahr entlastet

Die Weko schliesst ihre Untersuchung zum Kreditkartenmarkt mit einer einvernehmlichen Regelung ab. Diese sieht eine Senkung der durchschnittlichen Interchange Fee für die Kreditkarten von Mastercard und Visa von heute 0.95% auf 0.44% vor.

Sämtliche in die Untersuchung einbezogenen Parteien haben die einvernehmliche Regelung mit der Weko unterzeichnet. Dies sind einerseits die Unternehmen, welche Kreditkarten herausgeben (sogenannte Issuer) und andererseits die Unternehmen, welche die Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten anwerben und mit ihnen entsprechende Verträge abschliessen (sogenannte Acquirer).

Die Gebührensenkung betrifft die im Inland geltende Interchange Fee. Dies ist die Gebühr, welche bei einer Zahlung mit einer Schweizer Kreditkarte bei einem Schweizer Händler durch den Acquirer an den Issuer zu entrichten ist.

Die Weko ist wie bereits im Jahr 2005 zum Ergebnis gelangt, dass diese Interchange Fees eine Wettbewerbsabrede darstellen, da sie von den Unternehmen gemeinsam festgelegt und angewendet werden. Die Weko geht aber davon aus, dass diese Wettbewerbsabrede dann gerechtfertigt werden kann, wenn die Gebühren so tief sind, dass es für den Händler keine Rolle mehr spielt, ob die Bezahlung in bar oder mit Kreditkarte erfolgt.

Die Gebührensenkung wird in zwei Schritten erfolgen: eine erste per 1. August 2015 auf 0.7%, die zweite per 1. August 2017 auf 0.44%. Verglichen mit heute dürfte der Handel damit um rund 50 bis 60 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden.

Nicht Gegenstand des Verfahrens und der einvernehmlichen Regelung sind die Debitkarten, namentlich nicht das Maestro-System, welches ohne Interchange Fee funktioniert.

Folgende Unternehmen haben die einvernehmliche Regelung mit der Weko abgeschlossen: Auf Seite der Issuer BonusCard.ch, Cembra Money Bank, Cornèr Banca, Credit Suisse, PostFinance, UBS und Viseca. Bei den Acquirern sind es Aduno, B+S Card Service, ConCardis und SIX Payment Services. Die beiden Kreditkartenunternehmen Visa und Mastercard sowie der Handel, vertreten durch den Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ), waren in das Verfahren eingebunden und konnten ihre Positionen einbringen. Sie sind aber nicht Parteien der einvernehmlichen Regelung.


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