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20.07.2015

Cassis de Dijon besser zur Wirkung bringen

Installations-, Wartungs- und Garantierarbeiten für Produkte aus dem EWR

Der Obwaldner FDP-Ständerat Hans Hess fordert in einer Motion, das Cassis-de-Dijon-Prinzip besser zur Wirkung zu bringen. In seinem Vorstoss verlangt er vom Bundesrat Massnahmen, damit Hersteller ihren Vertriebspartnern in der Schweiz in den Vertriebsverträgen ausdrücklich erlauben, für ihre Produkte auch dann Installations-, Wartungs- oder Garantiearbeiten zu leisten, wenn diese direkt im EWR eingekauft worden sind.

Viele Produkte, vor allem dauerhafte Konsum- oder Investitionsgüter, auch solche, die nach dem Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse zwar zulassungspflichtig, tatsächlich aber zugelassen sind, werden – wie insbesondere ein Blick in Baumärkte im In- und Ausland oder auf Websites von Grosshändlern und Herstellern zeigt – immer noch zu wesentlich höheren Preisen angeboten als in unseren Nachbarländern.

Das ist die Ausgangslage, die Ständerat Hess zu seinem Vorstoss bewogen hat. In seiner Motion erwähnt er unter anderem häufig benötigte Maschinen für den Bau, Elektrogeräte, Kücheneinrichtungen, Motorfahrräder, Heizkessel, Sportboote, Stallungseinrichtungen für die Landwirtschaft, Wassermotorräder, sanitäre Apparate, Boden- und Wandbeläge, Lüftungsanlagen, Spital- oder Laborbedarf.

"Bei vielen dieser Produkte, die durch Fachleute montiert, installiert oder gewartet werden müssen, wird der gesetzlich zulässige Direkteinkauf im Ausland in vielen Fällen durch private Massnahmen verhindert", so Hess. Verlangt ein Letztverbraucher den Einkauf eines solchen Produkts im Ausland, erhält er vom ortsansässigen Handwerker oft die Antwort, das betreffende Produkt sei in der Schweiz nicht zugelassen. Mit dieser Begründung weigert sich der ortsansässige Handwerker dann, im Ausland eingekaufte Produkte oder Einrichtungsgegenstände zu installieren.

Die Verweigerung erfolgt oft auf Druck der Hersteller oder Importeure. Trotz des Abbaus der staatlichen Handelshemmnisse wird der Markt auf diese Weise nun privat abgeschottet mit der Folge, dass Preiswettbewerb aus dem Ausland verhindert und massiv höhere Preise zu Lasten von Abnehmern in der Schweiz weiterhin durchgesetzt werden können.

Bei vielen dieser Produkte handelt es sich um Markenartikel, die im Regelfall international mittels (vertikaler) Vertriebsverträge – wie Automobile – vertrieben werden. Daher wollen Ständerat Hess und 25 Mitunterzeichner aus bürgerlichen Fraktionen die für den Automobilvertrieb geltende Regelung, wonach zugelassene Werkstätten "verpflichtet" werden, alle in der Schweiz oder im EWR gekauften Autos der betreffenden Marke zu reparieren, zu warten oder Garantien zu leisten, sinngemäss auch für den Vertrieb anderer Markenprodukte verbindlich erklären.

Folge einer solchen Bestimmung wäre, dass die Hersteller – wie die Erfahrungen aus dem Automobilbereich zeigen – ihren Vertriebspartnern in der Schweiz ausdrücklich erlauben würden bzw. müssten, Installations-, Wartungs- oder Garantiearbeiten auch für Produkte zu erbringen, die im EWR eingekauft worden sind.

Eine solche Regelung gäbe KMU und Gewerbe, aber auch vielen Spitälern, Kliniken, Labors, Universitäten, ja auch den Endkonsumenten die Sicherheit, dass in der Schweiz zugelassene, aber im Ausland gekaufte Produkte vom hiesigen Gewerbe installiert bzw. gewartet werden. Das allein schon hätte – wie die Autobranche zeigt – preissenkende Wirkung, vor allem auch im Interesse der in der Schweiz produzierenden KMU.


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