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27.10.2015

Unia verletzt Friedenspflicht

Lohn-Demo vor dem Sekretariat des Genfer Wirteverbands

Am 1. Oktober 2015 haben Aktivisten der Unia vor dem Gebäude der Société des Cafetiers, Restaurateurs et Hôteliers de Genève demonstriert. Kernforderung der Demonstranten war die Einführung eines kantonalen Mindestlohnes von 4000 Franken im Gastgewerbe. Da im Gastgewerbe ein Landes-Gesamtarbeitsvertrag gilt, verstösst das polemische Verhalten der Gewerkschaft gegen die Friedenspflicht.

Die Unia ging zielgerichtet vor und hat Medienvertreter vor Ort aufgeboten. Zudem machen die Gewerkschaften mit einem Schreiben weiteren Druck auf die Genfer Kantonalsektion von GastroSuisse. Die Petition und die Demonstration der Unia in Genf belasten die Sozialpartnerschaft.

Obwohl der L-GAV für das Gastgewerbe nicht die weitergehende, absolute Friedenspflicht kennt, gilt die relative Friedenspflicht gemäss Art. 357a Abs. 2 OR. Sie ist unmittelbar mit dem geltenden Gesamtarbeitsvertrag verbunden. Unter die relative Friedenspflicht fallen Kampfmassnahmen und Massnahmen gegen den Arbeitsfrieden über Gegenstände, die in einem GAV geregelt sind.

Die Friedenspflicht ist weit zu verstehen, da mit einem GAV ein abschliessender Kompromiss für die Geltungsdauer getroffen worden ist. Dies bedeutet, dass sich rechtmässige Massnahmen nur auf noch nicht in einem GAV geregelte Punkte beziehen dürfen, also auf eine allfällig noch zu schaffende Regelung.

Die Mindestlöhne stellen einen Kerngehalt des GAV dar, weshalb sich während der Geltungsdauer auf Konflikt angelegte Massnahmen wie zum Beispiel öffentliche Polemiken über angeblich zu tiefe Mindestlöhne verbieten. Die Unia hat schliesslich die geltenden Mindestlöhne des Gesamtarbeitsvertrages am Verhandlungstisch selber gutgeheissen!

Die Parteien eines GAV haben während der Geltungsdauer Forderungen zurückhaltend zu formulieren und dürfen auch keine Arbeitskämpfe vorbereiten. Mit den aggressiven Aktionen in Genf hat die Unia die notwendige Zurückhaltung überschritten und die relative Friedenspflicht verletzt.

Bei der Unia ist ein Import von Arbeitskampfmethoden aus gewissen Nachbarländern zu beobachten. Dieses Verhalten widerspricht dem schweizerischen Modell einer Sozialpartnerschaft, welche gewillt ist, Anliegen vernünftig am Verhandlungstisch und ohne öffentlichen Schlagabtausch auszutarieren.

Verhandlungen müssen stets Vorrang vor öffentlichen Aktionen haben. Da momentan GAV-Verhandlungen stattfinden, wäre zu erwarten, dass die Unia-Delegation ihre Anliegen dort einbringt anstatt einen Sozialpartner mit einer Petition, Demonstrationen und Medienkampagnen unter Druck zu setzen.

Die Sozialpartner stehen in der Pflicht, das notwendige ordnungsgemässe Verhalten auch bei ihren kantonalen Sektionen durchzusetzen. Die SCRHG merkte gegenüber der Unia an, dass ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag besteht, über welchen zurzeit verhandelt wird. Die Genfer Sektion hat bezüglich Lohnfragen gar kein Verhandlungsmandat! Vor diesem Hintergrund erscheinen die Aktionen der Unia noch fragwürdiger.


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