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29.10.2015

Skihersteller Fischer geht gegen Parallelimporte vor

Otto's werden die Regale leergekauft

Der Discounter Otto's hat sich im Ausland die neuen Slalomski von Fischer beschafft und verkauft sie in der Schweiz deutlich unter den üblichen Preisen. Wie Blick.ch und die Sendung "Espresso" auf Radio SRF1 berichteten, kaufen Angestellte des Herstellers die eigenen Ski auf und verhindern mit scharfen Massnahmen den Parallelimport. Ein typischer Fall von internationaler Preisdifferenzierung zu Lasten der Schweiz, bei dem allerdings unklar ist, ob ein Verstoss gegen das Kartellgesetz vorliegt.

Falls dem Händler im Ausland, der Fischer-Skier in die Schweiz verkaufte, durch Wettbewerbsabrede ein "Exportverbot" auferlegt worden und das nachweisbar ist, dürfte Art. 5 KG angewandt und die Herstellerin gebüsst werden – so wie das analog im BMW-Fall geschehen ist.

Falls jedoch eine Wettbewerbsabrede über ein Exportverbot nicht besteht oder nicht nachweisbar ist, liegt ein einseitiges Handeln der Herstellerin zur Beschränkung des Preiswettbewerbs in der Schweiz vor. Die Voraussetzungen für eine Anwendung von Art. 7 KG wären aber nicht gegeben, denn Fischer dürfte im Skimarkt nicht marktbeherrschend sein.

Da Otto's nicht darauf angewiesen ist, die Produkte von Fischer in seinem Sortiment zu haben, ist der Discounter nicht vom Anbieter abhängig. Der Skihersteller wäre deshalb auch nicht "relativ marktmächtig" (Pa.Iv. Altherr). Es bleibt die Frage, wie der Fall zu beurteilen wäre, wenn alle wichtigen Skiproduzenten sich wie Fischer verhalten würden.

Fazit: Beschränkt Fischer den Preiswettbewerb in der Schweiz durch Abreden, wird die Firma gebüsst. Beschränkt der Skihersteller den Preiswettbewerb hierzulande durch einseitiges Handeln, kann Fischer das ungestraft tun. Das ist widersprüchlich.

Der Fall zeigt, dass viele Unternehmen in der Schweiz oft nicht dort einkaufen können, wo es für sie am günstigsten ist. Die Konkurrenten im Ausland können das. Diese fehlende Möglichkeit ist neben dem starken Franken eine Ursache für den Stellenabbau bzw. die Verlagerung von Betrieben ins Ausland.

Durch eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Überhöhte Importpreise. Aufhebung der Beschaffungszwangs im Inland" von FDP-Ständerat Hans Altherr würde ein Einkauf im Ausland wenigstens bei Abhängigkeit des Nachfragers ermöglicht.

Nachtrag vom 12. November 2015
Die Weko wird nach Wettbewerbsabreden zur Verhinderung von Parallelimporten suchen. Sie könnte sich auch fragen, ob die Parallelimporte durch einseitiges Verhalten von Fischer unterbunden werden. Tut sie das nicht, dann bedeutet das, dass ein Unternehmen Parallelimporte zwar nicht durch Abrede (Art. 5 KG), wohl aber durch einseitiges Verhalten (Art. 7 KG) unterbinden darf.


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