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30.05.2016
Fussball-EM: Was ist beim Zeigen der Spiele zu beachten?
Bilddiagonale entscheidend für den Suisa-Tarif
Ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel, welches seinen Gästen das Fussballturnier auf Fernseher oder Leinwand zeigen will, sollte Folgendes berücksichtigen: Es ist eine Bewilligung der Suisa erforderlich. Dabei ist die Grösse der Bilddiagonale entscheidend für den anzuwendenden Tarif.
Bis zu einer Bilddiagonale von drei Metern kommt der seit Jahren bekannte Tarif GT 3a zur Anwendung; bei einer Bilddiagonale von über drei Metern dagegen der Tarif GT 3c. Bei den hier erwähnten Suisa-Tarifen spielt es im Übrigen keine Rolle, wie viele Fernseher oder Leinwände eingesetzt werden. Die Gebühr bemisst sich einzig an demjenigen Gerät mit der grössten Bilddiagonale und ist nur einmal geschuldet.
Aufgrund des Engagements von GastroSuisse und der erreichten, nunmehr geltenden Rechtslage (insbesondere dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2012) ist in der Schweiz für das Zeigen der Fussballspiele – entgegen teilweise anderen Informationen auf der Uefa-Website – keine Uefa-Lizenz nötig und es erübrigt sich damit auch eine Anmeldung bei der Uefa.
Bilddiagonale bis 3 Meter – Tarif GT 3a
Praktisch alle GastroSuisse-Mitglieder dürften von diesem Tarif betroffen sein. Restaurants, Bars und Hotels, bei welchen schon ein Fernseher im Betrieb steht, sollten mit der Suisa bereits einen "GT 3a Vertrag" (Tarif für Hintergrundunterhaltung) abgeschlossen haben. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren und es braucht auch keine gesonderte Bewilligung für die Fussball-EM (Die Gebühr beträgt Fr. 17.30 pro Monat. Der Einzug des GT 3a findet über die Billag statt, weshalb die GT 3a-Vergütung auf der Billag-Rechnung mit aufgeführt sein sollte). Wird hingegen abgesehen von der EM kein Fernseher benutzt und nur vorübergehend die Fussball-EM gezeigt, kostet der GT 3a Fr. 25.95 (Monatsgebühr ohne dauerhaften GT 3a Vertrag).
Bilddiagonale über 3 Meter – Tarif GT 3c (Public Viewing)
Bei diesem Tarif ist die Vergütung nach der Grösse der Bilddiagonale gestaffelt. Für eine Bewilligung muss man sich ausschliesslich an die Suisa wenden. Sofern kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhoben wird (z.B. ein Zuschlag auf die Getränkepreise), beträgt die Vergütung bei einer Bilddiagonalen von drei bis fünf Metern für das Zeigen aller EM-Spiele Fr. 312. Wird ein Eintritt oder sonstiges Entgelt erhoben, sind für die gesamte Fussball-EM Fr. 624 zu bezahlen (Bilddiagonale 3 bis 5m). Für grössere Bildflächen erhöht sich die Vergütung in einem angemessenen Rahmen. Im Übrigen sind mit dem Tarif GT 3c keine urheberrechtsfremden Auflagen verbunden. Das heisst, es bestehen zum Beispiel keine Einschränkungen bezüglich Sponsoring.
Neben der Suisa ist noch an die Billag zu denken, da jeder betriebliche Empfang von Fernsehsendungen meldepflichtig ist. Wenn in einem Restaurant, einer Bar oder einem Hotel bereits ein Fernseher vorhanden und der Betrieb schon bei der Billag angemeldet ist, so ist jedoch keine gesonderte Billag-Bewilligung für die Fussball-EM nötig. Zur Anwendung kommt in diesem Fall die normale Gebühr für "kommerziellen Empfang".
Die Billag-Gebühr für kommerziellen Empfang ist abhängig von der Anzahl Empfangsgeräte. Die Gebühr wird jedoch nur pro Kategorie und nicht pro einzelnes Empfangsgerät erhoben. Beispiel für die Kategorie I: Die Gebühr ist gleich hoch, egal, ob ein oder zehn Geräte verwendet werden. Erst ab elf Geräten fällt die Gebühr nach Kategorie II an.
Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse
Dossier: Urheberrecht
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