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06.10.2016

Airbnb soll Kurtaxen direkt abrechnen

Motion verlangt zentrale Inkassostelle

Der Bundesrat soll Buchungsplattformen wie Airbnb ermöglichen, die Kurtaxe direkt bei der Buchung einzuziehen und über eine zentrale Stelle, z.B. über die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, abzurechnen.

Dominique de Buman, Präsident des Schweizer Tourismus-Verbandes, und weitere Parlamentarier reichten in der Herbstsession die Motion "Sharing Economy: Weniger Bürokratie durch einfache, nationale Abrechnung der bisher entgangenen Kurtaxen" im Nationalrat ein.

Internationale Buchungsplattformen wie Airbnb sind in den letzten Jahren sehr stark gewachsen. Gemäss Analyse des Walliser Tourismus-Observatoriums hat sich das Angebot von Airbnb in der Schweiz zwischen 2014 und 2015 mehr als verdoppelt. Ende Juni 2016 zählte das WTO schon rund 18'500 Objekte auf der Plattform. Das durch Airbnb generierte Volumen in der Schweiz wird auf mindestens 1.35 Millionen Logiernächte im Jahr 2015 geschätzt – Tendenz stark steigend.

Airbnb bietet die Möglichkeit, die Kurtaxen direkt durch das Buchungssystem von den Gästen einzuziehen und weiterzugeben. Dieses System war im Mai 2016 bereits in einer Vielzahl von Städten und Ländern eingeführt, z.B. Chamonix, Paris, Amsterdam, Lissabon, Indien, Florida und San Francisco. Gemäss Angaben von Airbnb hat das Unternehmen weltweit 190 Vereinbarungen mit Behörden abgeschlossen. In der Schweiz fehlt jedoch eine gesetzliche Grundlage für das direkte Einziehen der Kurtaxe durch Buchungsplattformen.

Experten schätzen, dass heute im Bereich der Parahotellerie rund 30 bis 50% der Gastgeber in der Schweiz die Kurtaxe nicht oder nur teilweise entrichten, da sie die gesetzlichen Grundlagen der Gemeinden in Sachen Kurtaxen nicht kennen oder umgehen. Eine direkte, nationale Abrechnung würde diese Lücke schliessen. Gastgeber wie auch Gemeinden würden vom administrativen Aufwand befreit und die Kurtaxen bei jeder Buchung automatisch eingezogen und an eine zentrale Stelle überwiesen.


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