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02.06.2017

Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotels gilt bis 2027

Keine unbefristete Verlängerung

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotels wird um zehn Jahre bis 2027 verlängert. Der Nationalrat ist stillschweigend auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

sda. Der Sondersatz für die Hotellerie gilt seit 1996: Die Mehrwertsteuer wurde von den üblichen 8 auf 3.8 Prozent gesenkt. Ursprünglich nur als vorübergehende Massnahmen zur Stützung der kriselnden Hotelbranche gedacht, wurde der Sondersatz bereits fünf Mal verlängert. Ende Jahr wäre das Steuerprivileg ausgelaufen.

Die steuerliche Entlastung sei weiterhin nötig, denn die Lage vieler Hoteliers sei schwierig, zeigte sich eine Mehrheit der Parlamentarier überzeugt. Vor allem in den Berggebieten hätten viele Hotels einen schweren Stand, auch wegen des starken Frankens.

Lieber den Spatz in der Hand

Umstritten war in den Räten denn auch nicht in erster Linie, ob der Sondersatz überhaupt verlängert werden soll – sondern vor allem um welchen Zeitraum. Der Nationalrat hatte sich in seiner ersten Beratung für eine unbefristete Verlängerung ausgesprochen. Nachdem der Ständerat für eine Dauer bis 2027 gestimmt hatte, lenkte die grosse Kammer aber ein.

Man habe lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, sagte Nationalrat Dominique de Buman (CVP/FR), der sich mit einer parlamentarischen Initiative für die unbefristete Verlängerung eingesetzt hatte. Für die Investitionssicherheit der Hoteliers sei die zehnjährige Frist allerdings unzureichend.


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