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21.03.2018

Mindestlöhne steigen per 1. April 2018 um 0.5 Prozent

Entscheid des Schiedsgerichts

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden für das laufende Jahr angehoben. Sie steigen ab dem 1. April 2018, respektive für Saisonverträge ab der Sommersaison 2018, um rund 0.5 Prozent.

Die Sozialpartner im Gastgewerbe verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, Hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association.

Die Verbände waren sich bei den Verhandlungen über die Mindestlöhne für das laufende Jahr uneinig über die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftslage auf das Gastgewerbe. Die Arbeitnehmerseite hat daher das zuständige Schiedsgericht angerufen – das ist laut Vertrag das Obergericht des Kantons Bern.

Das Schiedsgericht hat nun mit Entscheid vom 19. März 2018 die neuen Mindestlöhne festgelegt. Diese werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes auf den 1. April 2018 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2018 – wie folgt erhöht:

Mitarbeitende ohne Berufslehre CHF 3435 (+18.-)
Mitarbeitende ohne Berufslehre mit Progresso-Attest CHF 3637 (+19.-)
Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest CHF 3737 (+19.-)
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis CHF 4141 (+21.-)
Mitarbeitende mit Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung CHF 4243 (+22.-)
Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung CHF 4849 (+25.-)
Praktikanten und Praktikantinnen CHF 2190 (+11.-)


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