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17.05.2018

BAG schiesst über das Ziel hinaus

Verschärfung der Schall- und Laserverordnung droht

Der Bund hat die bisherigen Schallschutz- und Laserbestimmungen überarbeitet und neu in eine «Gesamtverordnung» gekleidet, in welcher auch Enthaarungs-Laser und Solarien näher geregelt werden. Die Inkraftsetzung ist per Januar 2019 avisiert; zurzeit läuft eine Vernehmlassung. Wird der Vorschlag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) umgesetzt, drohen vielen Veranstaltern und Gastbetrieben Umtriebe und hohe Kosten.

Mit der heutigen Schall- und Laserverordnung liegen breit akzeptierte und technisch umsetzbare Bestimmungen vor. An sich spräche nichts gegen eine Überführung bestehender Regeln in die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG). Leider fallen aber nicht nur Änderungen geringfügiger Natur an, so wie das BAG in seiner Vorlage suggeriert.

Besonders die geplante Pflicht, bei allen Veranstaltungen ab 93dB Schallaufzeichnungen durchzuführen, ist sehr störend. Die jetzige Regelung, wonach nur bei Veranstaltungen ab 96dB und ab einer Dauer von drei Stunden zu messen ist, halten wir für ausreichend.

Verschärft wird die vorgesehene Pflicht durch die Auflage, ausschliesslich Messgeräte einzusetzen, welche der Messmittelverordnung entsprechen. Die Geräte müssten also dieselbe Qualität aufweisen wie diejenigen der Vollzugsbehörden. Sie müssten geeicht, von der zentralen Zulassungsstelle geprüft und abgenommen sein. Dies würde vor allem kleinere Veranstalter und Lokale vor riesige Probleme stellen.

In der Kombination mit der Haltung vieler kantonaler Lärmschutzfachstellen droht zahlreichen Gastbetrieben Ärger. Die Vollzugsbehörden werden in vielen Fällen schlicht sagen können, man erfülle die Messpflicht nicht, weshalb es künftig keine Bewilligung mehr gebe. Eine Plausibilitätsmessung wie bis anhin müsste ausreichen!

Durch die geplante Herabsetzung der Melde- und Aufzeichnungspflicht auf 93dB würden sehr viele Veranstaltungen neu in den Geltungsbereich fallen. Die Zahl der Betroffenen würde enorm stark zunehmen! Es kann doch nicht sein, dass Kneipen und Bars, die manchmal die Musik etwas lauter stellen, teure Messgeräte anschaffen müssen. Umsetzungsfragen stellen sich nicht zuletzt auch an Veranstaltungen wie der Fasnacht.

Mit der Verordnung zum NISSG wird leider noch weit mehr als bisher auf Kontrolle und Überwachung statt auf die Eigenverantwortung der Betreiber und Gäste gesetzt.

Maurus Ebneter
Delegierter des Vorstands
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