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22.08.2018

Bundesrat bleibt auf halbem Wege stecken

Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative weist Schwächen auf

Der Bundesrat veröffentlichte seinen indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative. Sein Entwurf anerkennt den Handlungsbedarf und nimmt ein Kernanliegen der Initiative auf. Um Schweizer KMU endlich eine diskriminierungsfreie Beschaffung zu ermöglichen, braucht es jedoch zusätzliche Massnahmen.

Marktmächtige Unternehmen schotten ihre Vertriebssysteme ab und setzen so missbräuchliche Schweiz-Zuschläge durch, die hiesige KMU im internationalen Wettbewerb behindern. Nur eine umfassende Beschaffungsfreiheit würde dafür sorgen, dass wir gleich lange Spiesse wie unsere ausländischen Konkurrenten erhalten.

Im Grundsatz teilt der Bundesrat diesen Befund. Leider lehnt er die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» dennoch ab. Immerhin will er ungerechtfertigte Schweiz-Zuschläge mit einem indirekten Gegenvorschlag unterbinden. Da der Bundesrat aber auf eine konsequente Anwendung des Konzepts der «relativen Marktmacht» im Kartellgesetz verzichtet, schränkt er die zunehmend wichtige Missbrauchsbekämpfung unnötig ein.

Ein separater Artikel 7a KG wird dafür sorgen, dass die Marktbeherrschung inskünftig noch enger gefasst wird. Die Fair-Preis-Initiative hingegen will den Begriff der Marktbeherrschung erweitern. Es ist nicht einzusehen, weshalb missbräuchliches Verhalten im Inland nicht auch zu Lasten relativ marktmächtiger Unternehmen untersagt werden soll. Für die Betroffenen spielt es nämlich keine Rolle, ob sie von einem marktbeherrschenden oder einem «nur» relativ marktmächtigen Unternehmen im Wettbewerb behindert werden.

Der Vorschlag des Bundesrats ist auch deshalb ungenügend, weil seine Variante es Betrieben, die kaum im internationalen Wettbewerb stehen, z.B. der öffentlichen Verwaltung, dem öffentlichen Verkehr, Spitälern und Universitäten, es verunmöglichen würde, sich beim Einkauf von ausländischen Produktionsmitteln gegen Preisdiskriminierungen zu wehren. Die Zeche muss weiterhin der Steuer- und Prämienzahler übernehmen.

Ein weiterer Schwachpunkt des Gegenvorschlags ist es, nichts gegen die unsägliche Praxis des Geoblockings zu tun. Die Online-Beschaffung wird auch für KMU immer bedeutsamer. Wir sind darauf angewiesen, nicht diskriminiert zu werden, nur weil wir unseren Firmensitz in der Schweiz haben. Mit einer Ergänzung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb könnte viel erreicht werden.

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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