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23.09.2018

Ein Feuer hat existenzielle Folgen

Wenn es in einem Gastronomiebetrieb brennt

In einer Juninacht dieses Jahres fing im Keller des Restaurants Brasserie Terrasse im Hotel Heinrüti-Rank in Widen der Wäschetrockner Feuer. Etwas, was immer wieder vorkommt und weitreichende Folgen haben kann.

Im selben Raum, in dem sich im «Heinrüti» der Wäschetrockner befand, standen auch die Heizung und die Kälteanlagen. «Durch die Hitze barsten die Wasserleitungen, und der Brand löschte sich teilweise von allein», erinnert sich Sandra Laeri, die mit ihrem Mann Pascal den Familienbetrieb in dritter Generation führt.

Ein grosser Teil der Brände in der Lingerie entsteht durch elektrische Geräte wie die Mangel, die Waschmaschine oder den Trockner. «Auch die Lagerung von Waschmitteln, die Natriumpercarbonat enthalten, kann ein Feuerrisiko sein», erklärt Johanna Bartholdi, die bei GastroZürich Kurse zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt.

Aber auch in der Küche brechen häufig Brände aus. «Spitzenreiter als Brandursache sind Fritteusen, wenn das Frittieröl durch Überhitzung Feuer fängt», hält Bartholdi fest. Fritteusen-Brände könnten verheerende Folgen haben, da sich in der Küche das Feuer in die Absaughauben und die Abluftkanäle ausbreiten kann.

Das passierte in Widen glücklicherweise nicht. Zwar schloss sich im Restaurant Brasserie Terrasse dank dem Rauchmelder die Brandschutztüre, aber da der Melder nicht mit einem Alarm verbunden war, bemerkte die Familie den Brand erst Stunden später.

«Wir haben einen Dauermieter im Haus, der uns morgens um 4 Uhr alarmierte, dass es im Haus stark rieche», erklärt die Gastronomin. Ihr Mann öffnete daraufhin die Brandschutztüre, um nachzuschauen, was genau passiert ist. «Das war eigentlich fahrlässig, er wusste ja nicht, was ihn erwarten würde.»

«Gut 70 Prozent aller Brände im Gastgewerbe brechen in öffentlich zugänglichen Räumen und in den Gästezimmern aus», weiss Johanna Bartholdi. Ebenfalls mit knapp 20 Prozent sei der Bereich Küche und Lager von Bränden betroffen. Hauptverursacher dieser Brände seien immer noch das Rauchen, defekte elektronische Installationen oder elektrische Geräte, aber auch Brandstiftung komme vor.

Im Restaurant Brasserie Terrasse löschte die angerückte Feuerwehr den Rest des Brandes in der Lingerie. Sie schaute auch, ob nicht noch andere Brandherde vorhanden waren. Nachdem sich der Brandermittler ein Bild von der Lage gemacht hatte, schaute sich das Ehepaar Laeri den Kellerraum an. «Alles war schwarz vor Russ, und dieser Russ vermischte sich mit dem Löschwasser, was eine braune, unappetitliche Flüssigkeit auf dem Boden bildete, die grässlich stank», erinnert sich Sandra Laeri. Nicht nur der Raum, sondern der ganze Keller, die Küche und das Restaurant waren russgeschwärzt.

Die beiden nahmen Kontakt mit der Gebäudeversicherung sowie mit der Versicherung für das Mobiliar auf. Die Zusammenarbeit war zwar sehr gut – allerdings bezahlen die Versicherungen erst, wenn der Fall abgeschlossen ist.

«Die Hausratversicherung gewährte uns zwar einen Vorschuss, der reichte jedoch nirgendwo hin», erklärt Sandra Laeri. Und ihr Mann doppelt nach: «Wer kein Geld auf der Seite hat, dem droht in so einem Fall der Konkurs.»

Weil sich die Kühlaggregate im selben Raum wie der Trockner befanden und auch beschädigt wurden, musste das Ehepaar Laeri den ganzen Inhalt der Kühlanlagen wegwerfen. «Nicht nur das, auch alle Lebensmittel, die sich im Betrieb befanden, mussten wir entsorgen.» Der Schaden war riesig.

«In fast allen Kantonen müssen Hausbesitzer die Gebäude obligatorisch zum Neuwert versichern, Ausnahmen sind die Kantone Genf, Wallis und Tessin», erläutert Johanna Bartholdi. Das Inventar, alle beweglichen Sachen, Maschinen, Elektronik, aber auch das Kleininventar müssen in einer Sachversicherung separat versichert werden.

«Wichtig dabei ist, dass Gastronomen und Hoteliers deren Gesamtwert zum Neuwert immer wieder überprüfen und die Police respektive die Versicherungssumme anpassen. Ansonsten droht bei einem Schadensfall eine Unterdeckung», gibt Bartholdi zu bedenken.

Noch existenzieller als der Brand kann sich ein Betriebsunterbruch auswirken. Die Mitarbeitenden müssen weiter entlöhnt werden, und dies mindestens bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Die Familie Laeri schloss ihr Restaurant Brasserie Terrasse nach diesem Brand, und sie wusste nicht, wie lange es dauern würde. Doch dank der tatkräftigen Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Reinigung des Betriebs konnte die Familie ihren Betrieb bereits nach rund zwei Wochen wiedereröffnen.

«Die Arbeit war immens», erinnert sich Pascal Laeri. Sie konnten nichts in der Spülmaschine reinigen, da diese sonst mit Russ kontaminiert gewesen wäre. Alles musste von Hand geputzt werden, auch die Dekoration im Restaurant. Er zeigt auf eine Lampe, bestehend aus Glasperlen. «Wir mussten jede einzelne Perle abwischen. Am Anfang dachten wir, dass wir nie mehr fertig werden.» Mittlerweile läuft der Betrieb wieder, und von den Brandspuren sieht man kaum noch etwas.

Wie können Brände in Hotels und Gastronomiebetrieben verhindert werden?

Johanna Bartholdi hat einige Tipps zusammengestellt, um Brände zu vermeiden. Sie hat unter anderem das «Motel» in Egerkingen geführt. Bei GastroZürich gibt sie Kurse zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

• Instandhaltung elektronischer Installationen und elektrischer Geräte: Alle elektronischen Installationen und elektrischen Geräte müssen regelmässig gewartet werden. Bei Defekten sollte man zwingend einen Spezialisten beiziehen. Hier gilt: keine Basteleien durch Laien! Jedem Mitarbeitenden muss bewusst sein, dass er die Pflicht hat, Defekte sofort zu melden. Für eine professionelle Wartung ist oft ein Servicevertrag mit einer periodischen Revision der beste Weg. Nach Möglichkeit sollte man in der Küche einen Hauptschalter einrichten, der sicherstellt, dass bei Arbeitsende die Fritteuse, der Kochherd und die Lüftung ausgeschaltet werden.

• Reinigung der Absaughauben, Fettfilter, Abluftkanäle und der Gasinstallation: Mittels Reinigungs-Checklisten muss man sicherstellen, dass die Absaughauben und Fettfilter regelmässig gereinigt und die Abluftkanäle mindestens alle zwei Jahre durch einen Fachmann gewartet werden. Arbeitet man mit Gas, muss man eine Gasaustrittsüberwachung anbringen, die Anlage regelmässig fachgerecht warten, den Haupthahn klar kennzeichnen und bei Arbeitsschluss immer schliessen.

• Richtiger Umgang mit chemischen Mitteln (Reinigungsmittel) und Gas: Alle Mitarbeitenden, welche mit Reinigungsmitteln oder mit Gasflaschen umgehen, sind zwingend zu instruieren und müssen sich an die Sicherheitsregeln halten.

• Schulung Mitarbeitende: Die Schulung der Mitarbeitenden in der Küche muss sowohl die richtige Handhabung der elektrischen Geräte und den richtigen Umgang mit Frittieröl wie auch die richtige Handhabung der Feuerlöscher respektive der Löschdecken beinhalten. Ölbrände, aber auch Brände von erdölhaltigen Materialien wie Plastik dürfen nie mit Wasser gelöscht werden.

• Richtige Löscheinrichtungen am richtigen Ort: In der Nähe jeder Fritteuse und/oder Kippbratpfanne ist zwingend eine Löschdecke oder ein Feuerlöscher «F» aufzuhängen. Elektro­brände dürfen nur mit Feuerlöscher «A» oder «B» respektive «A/B» (= Schaumlöscher) gelöscht werden. Aus hygienischen Gründen sind Feuerlöscher «A/B/C» (= Staublöscher) nicht geeignet, da nach deren Einsatz umfangreiche Reinigungsarbeiten notwendig sind.

• Brandschutzübungen mit den Mitarbeitenden: Das Wissen der Mitarbeitenden muss regelmässig aufgefrischt und praktisch geübt werden. Solche internen Übungen sensibilisieren nicht nur die Mitarbeitenden. Man kann gleichzeitig kontrollieren, ob die Löscheinrichtungen vorhanden und betriebsbereit sind und ob die Mitarbeitenden wissen, wo sie diese Geräte finden und wie sie sie anwenden müssen.

Wenn es dennoch brennt
1. Alarmieren: Telefonnummer 118
2. Retten: sich selbst nie in Gefahr bringen
3. Löschen

Daniela Oegerli / GastroJournal

Der Brand im Restaurant Brasserie Terrasse in Widen hatte weitreichende Folgen. Foto: Pascal Laeri


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