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Wirteverband Basel-Stadt

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26.09.2018

Es braucht kein zusätzliches Behindertenrechtegesetz

Bestehende Schutzbestimmungen ausreichend

Im Rahmen des laufenden Vernehmlassungsverfahrens beantragt der Gewerbeverband Basel-Stadt, auf die Einführung eines kantonalen Behindertenrechtegesetzes zu verzichten. Bei der Umsetzung des Gesetzes droht eine bürokratische Einzelfallkontrolle zu Lasten der KMU-Wirtschaft. Zudem verfügt Basel-Stadt im interkantonalen Vergleich schon heute über sehr weitgehende Schutzbestimmungen im Bereich der Behindertengleichstellung.

Der Regierungsrat hat mit dem Behindertenrechtegesetz einen Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» in die Vernehmlassung geschickt. Basel-Stadt soll als einer der ersten Kantone der Schweiz ein umfassendes Rahmengesetz im Bereich der Behindertengleichstellung erhalten.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt die Einführung eines solchen Gesetzes ab. Die heutigen Gleichstellungsrichtlinien auf Bundes- und Kantonsstufe bieten schon heute einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) ist vor allem das kantonale Baugesetz zu erwähnen, welches sehr detaillierte Anforderungen an das behindertengerechte Bauen kennt.

Verhältnismässigkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit

Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes beträfe nicht nur den Staat, sondern auch Private, wie Restaurants, Geschäfte oder Banken sowie die Betreiber von öffentlichen Veranstaltungen. Zwar sollen allfällige Massnahmen zur Beseitigung von Behinderungen «verhältnismässig» und «wirtschaftlich zumutbar» sein.

Was dies konkret heisst, müsste die sich entwickelnde Rechtspraxis jedoch erst noch zeigen. Allerdings deuten einige Passagen des regierungsrätlichen Berichts auf eine bürokratische Einzelfallkontrolle hin. So könnte ein Restaurant beispielsweise verpflichtet werden, seine Speisekarte in Brailleschrift anbieten zu müssen.

Ein Negativbeispiel in Sachen «verhältnismässigem Vollzug» stellt sicher die Umsetzung des BehiG bezüglich der Ausgestaltung von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs dar, was hiermit als warnendes Beispiel dienen soll.

Keine übertriebenen Vorrechte

Im Spezifischen wehrt sich der Gewerbeverband Basel-Stadt gegen die Einführung übertriebener Vorrechte wie die Beweislasterleichterung für benachteiligte Kläger, das Verbandsbeschwerderecht für Behindertenorganisationen sowie die Wiedereinführung einer hochdotierten kantonalen Fachstelle. Letztere wurde erst 2015 per Grossratsbeschluss abgeschafft und soll nun mit ausgebauten Pflichtenheft und Personalaufwand wieder eingeführt werden.


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