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15.10.2020

Weiterhin mehr Platz für Gastronomie im Freien

Steinenvorstadt bleibt ausgenommen

Da die Basler Gastronomen nach wie vor von den Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, verlängert das Tiefbauamt die vorübergehende Ausdehnung von bestehenden Aussenflächen. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Seit dem 12. Mai 2020 können Restaurants und Cafés vorübergehend ihre bereits bewilligte Aussenbestuhlung ausdehnen, wenn sie vorgegebene Voraussetzungen und Auflagen sowie insbesondere die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Die Regelung war ursprünglich bis am 15. November 2020 befristet und wird nun aufgrund der andauernden Pandemie bis Mitte 2021verlängert.

Die Gastronomiebetriebe sollen so im Freien trotz Abstandsregeln maximal gleich viele Plätze wie bisher anbieten können. Eine Überdachung der Aussenbestuhlung, zum Beispiel mit einem Zelt, ist weiterhin nicht gestattet. Ein Bewilligungsverfahren ist für die Ausdehnung nicht notwendig.

Flächenausdehnungen auf die Fahrbahn oder Strassen ohne Trottoirs sind der Allmendverwaltung mit Situationsplan vorgängig zu melden. Die Ausdehnung darf die Zufahrtsmöglichkeiten von Feuerwehr, Sanität und Polizei nicht beeinträchtigen sowie Fluchtwege nicht verstellen. Für Passanten auf den Trottoirs muss ein mindestens zwei Meter breiter Durchgang offenbleiben.

Möchten sie eine Fläche vor einem Nachbargebäude beanspruchen, müssen Wirte das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer einholen.

Der mit Regierungsratsbeschluss vom 20. Mai 2020 beschlossene Rückzug der temporären Ausdehnung der Boulevardflächen auf öffentlichem Grund in der Steinenvorstadt hat weiterhin Bestand. Für die Betriebe in der Steinenvorstadt gelten die Boulevardflächen gemäss ihren Bewilligungen.

Boulevardfläche

Wermutstropfen: Die Steinenvorstadt bleibt von der grosszügigen Regelung ausgenommen.


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