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04.11.2020

Die Schweiz überlässt das Gastgewerbe dem Schicksal

Deutschland und Österreich machen es besser

Wer nach Deutschland und Österreich blickt, reibt sich die Augen. Die behördlich geschlossenen Betriebe dürfen mit grosszügigen Hilfen rechnen. In der reichen Schweiz lässt man Gastronomen, Barbetreiber und Hoteliers am langen Arm verhungern.

In Österreich profitierten die Betriebe schon im Frühling von Fixkostenzuschüssen. Dann wurde die Mehrwertsteuer für gastgewerbliche Leistungen von 10 auf 5 Prozent gesenkt. Und nun verkündete Finanzminister Blümel für den November-Lockdown einen «Umsatzersatz» von 80 Prozent. Auch wenn davon andere staatliche Hilfen wie die Kurzarbeit abgezogen werden, bleiben Beiträge, die sich österreichweit auf 1 Milliarde Euro summieren und den Betrieben helfen werden!

In Deutschland wurde die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 5 Prozent gesenkt. Was 14 Prozent mehr Marge ausmachen, brauchen wir hier nicht zu erläutern. Den Schaden des November-Lockdowns will die Bundesregierung mit einem Programm über 10 Milliarden Euro ausgleichen. Beherbergungs-, Verpflegungs- und Unterhaltungsbetriebe erhalten bis zu 75 Prozent des entgangenen Umsatzes.

Und in der Schweiz? Auch bei uns sind viele Betriebe auf staatliche Anordnung hin geschlossen: Clubs und Konzertlokale im ganzen Land sowie alle Restaurants, Imbisslokale, Bars und Cafés in fünf Kantonen. In den übrigen Kantonen ist die Öffnung von Restaurationsbetrieben stark eingeschränkt: Die Sperrstunde, die Sitzpflicht, Personenbeschränkungen und Abstandsregeln führen zu neuen Verlusten.

Wurde die Mehrwertsteuer gesenkt? Nein. Erhielten wir Fixkostenzuschüsse? Nein. Wurde das Problem bei den Geschäftsmieten während des Lockdowns gelöst? Nein. Gab es sonst Hilfe? In Basel-Stadt und einzelnen anderen Kantonen gab es sie. Ansonsten immerhin die Kurzarbeit. Und Kredite, von denen viele wissen, dass sie nie werden zurückzahlen können.

Wo ist JETZT das Hilfsprogramm des Bundes, das einen Kahlschlag verhindert? Zwar hat man mit dem Covid-19-Gesetz die Grundlage für Härtefallregelungen geschaffen. Zum einen sind die Kriterien aber zu starr, zum anderen dauert es für viele KMU viel zu lange.

Der November ist in der ganzen Schweiz ein verlorener Monat. Leider müssen wir auch davon ausgehen, dass das wichtige Weihnachtsgeschäft schwach bleibt oder ausfällt.

Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Zigtausende von Existenzen stehen auf dem Spiel. Denken wir nicht nur an Wirte und Hoteliers, sondern auch an Taxifahrer, Veranstaltungstechniker, Schausteller, Coiffeure, Floristen und andere mehr!

Die Landwirtschaft erhält Subventionen, Vergünstigungen, Absatzförderungen und Direktzahlungen in der Höhe von rund 4 Milliarden Franken – Jahr für Jahr. Dieser Betrag würde einmalig ausreichen, um uns und andere Betroffene durch den Winter zu bringen.

Es braucht unkomplizierte Soforthilfen:

1. Der Bund beschliesst per Notrecht ein Programm, das wie eine Epidemie-Versicherung für die Monate November und Dezember funktioniert. Der Beitrag errechnet sich aus dem entgangenen Umsatz, von dem eingesparte Kosten abgezogen werden. Um komplizierte Einzelberechnungen zu vermeiden oder rasche Akontozahlungen zu ermöglichen, ist je nach Betriebstyp mit unterschiedlichen Prozentsätzen vom Umsatz zu rechnen.

2. Der Bund öffnet den betroffenen Betrieben die Möglichkeit, eine zweite Tranche Covid-Kredite zu beziehen. Wobei jetzt schon klar sein muss, dass diese Kredite je nach Schwere der Einbussen im laufenden Quartal ganz oder teilweise nicht zurückbezahlt werden müssen.

3. Die Arbeitslosenkasse übernimmt bei der Kurzarbeit rückwirkend per 1. Oktober 2020 den Karenztag, die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse, die Beiträge für die Familienausgleichskasse sowie die Ferien- und Feiertagszulagen. Arbeitgeberähnliche Personen sollen, ebenfalls rückwirkend, Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigungen haben.

4. Die Mehrwertsteuer auf gastgewerblichen und touristischen Leistungen ist per 1. Januar 2021 auf den reduzierten Satz von 2.5% zu senken. Das wird den Betrieben Luft geben, sich langsam zu erholen und wieder investitionsfähig zu werden.

5. Nicht vergessen wollen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Auch ihnen geht es momentan miserabel. Denn ihnen fehlen während der Kurzarbeit nicht nur 20 Prozent des Lohnes, sondern wesentlich mehr: Die Lohnabzüge werden von 100 Prozent berechnet – und das Trinkgeld fehlt. Die Kurzarbeitsentschädigungen müssen angehoben werden.

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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