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26.11.2020

Bundesrat bessert nach – doch die Wirkung bleibt ungewiss

Bis Härtefallgelder fliessen, kann es noch lange dauern

Mit einer Milliarde Franken sollen Unternehmen im Rahmen von Härtefallmassnahmen unterstützt werden, die stark von der Corona-Krise betroffen sind. Doch es droht ein kantonaler Flickenteppich – und bis das Geld wirklich fliesst, kann es unter Umständen noch lange dauern.

GastroSuisse hat Bund und Kantone in den vergangenen Wochen stets zu schnellem Handeln aufgefordert, damit der bereits angerichtete Schaden nicht noch grösser wird. Der Bundesrat hat sodann auf Druck von GastroSuisse und weiteren Akteuren die Beträge für den Härtefall auf eine Milliarde Franken erhöht.

Nachgebessert hat der Bundesrat nach seiner Vernehmlassung zur Härtefallverordnung auch bei der Bestimmung, welche Unternehmen als «profitabel und überlebensfähig» und demnach als potenzielle Härtefälle gelten. So hat der Bundesrat fallen gelassen, dass sie zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht verschuldet sein dürfen. Neu sollen die Kantone auch gleichzeitig Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge an ein Unternehmen ausrichten können (ursprünglich war keine Kumulation vorgesehen).

Dennoch zeigt sich Casimir Platzer besorgt, denn «das Geld droht bei vielen Unternehmen zu spät zu kommen». Letztlich entscheiden die Kantone, wer bei ihnen als Härtefall gilt und Geld gesprochen erhalten soll. Die Kantone sind nun gefordert, umgehend zu handeln.

Der Bundesrat hat es mit seinem Entscheid verpasst, schweizweit einheitliche Regeln zu schaffen. So überlässt der Bundesrat in seiner Verordnung die Definition des Jahresumsatzes 2020 den Kantonen. Es liegt nun also an den Kantonen zu entscheiden, ob die bezogene Kurzarbeitsentschädigungen oder Covid-Erwerbsersatz zum Umsatz gezählt werden soll oder nicht. Eine solche Regelung ist gefährlich. «Es droht ein kantonaler Flickenteppich», betont Platzer.

Ferner hat GastroSuisse gefordert, dass es keine harte Grenze bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent oder mehr, sondern eine Abstufung bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 40 Prozent gibt. Gemäss Verordnung liegt nun aber ein potenzieller Härtefall dann vor, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Eine solche starre Umsatzschwelle ist bedauerlich und lässt Unternehmen aussen vor, die (knapp) über diesem Umsatz wirtschafteten.


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