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04.12.2020

Weg frei für die Wintersaison in den Bergen

Bundesrat anerkennt Schutzkonzepte des Gastgewerbes

Der Bundesrat hat die neue Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Dabei hat er dem Druck der Nachbarländer nicht klein beigegeben. Das Gastgewerbe hat in den letzten Monaten bewiesen, dass die Schutzkonzepte greifen.

GastroSuisse begrüsst, dass der Bundesrat den Wintersport trotz des Drucks aus Nachbarländern nicht verbieten will. Diese Wintersaison steht im Zeichen des gemütlichen Beisammenseins im kleinen Bekannten- oder Familienkreis. Die Bevölkerung und die gastgewerblichen Betriebe sind darauf sensibilisiert.

Im Sommer hat sich die Schweiz als Feriendestination von ihrer besten Seite gezeigt. Es traten keine tourismusbedingten Corona-Hotspots auf. «Das Gastgewerbe hat in den letzten Monaten sodann bewiesen, dass die Schutzkonzepte greifen», sagt denn auch Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse.

Deshalb ist auch zu begrüssen, dass der Bundesrat die restriktive Idee verworfen hat, Gästegruppen ausnahmslos auf zwei Haushalte zu beschränken und lediglich eine Empfehlung ausgesprochen hat. Das Schutzkonzept sieht schon jetzt eine Beschränkung auf vier Personen pro Tisch vor. Diese Massnahme verhindert bereits eine allzu starke Durchmischung der Gäste.

«Wo nur sitzend konsumiert wird, die Abstände eingehalten und die Hygieneregeln befolgt werden, ist die Ansteckungsgefahr ganz gering», sagt Platzer und betont: «Deshalb können sich die Gäste bei einem Restaurantbesuch auch sicher fühlen.» Dass die Ansteckungsgefahr in herkömmlichen Restaurants, wo diese Massnahmen eingehalten werden, sehr gering ist, wurde auch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt.

Neu ist gemäss heutigem Beschluss des Bundesrates, dass die Kontaktdaten von Gästen auch dann erhoben werden, wenn die Mindestabstände konsequent eingehalten werden. Ferner gilt: Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist, wobei diese Regelung nur bis 17.30 Uhr gilt. Verlangt wird auch, dass die verschiedenen Schutzkonzepte aufeinander abgestimmt sind.


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