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Wirteverband Basel-Stadt

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09.12.2020

Kommt ein zweites «Dreidrittel-Rettungspaket»?

Motion von Beat Leuthardt und Andreas Zappalà

In einer Motion fordern die beiden Grossräte Beat Leuthardt (Basta) und Andreas Zappalà (FDP) eine zweite Auflage des «Dreidrittel-Rettungspakets für Geschäftsmietende» in Basel-Stadt. Der Vorstoss wird von Politikerinnen und Politikern aller Fraktionen mitunterzeichnet.

Das zweite «Dreidrittel-Rettungspaket für Geschäftsmietende» soll auf dem im Frühjahr umgesetzten ersten Paket aufbauen und rasch Gelder zur Deckung von Geschäftsmietzinsen zur Verfügung stellen. Dies soll rückwirkend ab 23. November 2020 gelten, dem Stichtag der verfügten Schliessung von Lokalen im Gastgewerbe und weiteren Bereichen.

Im Unterschied zu weiteren kantonalen Lösungen ist die Beteiligung des Vermieters erforderlich und erwünscht. Zudem könnte verhältnismässig rasch Geld fliessen, das von KMU dringend zur Deckung von Mietzinsen gebraucht wird, die laut Bundesrecht ja bekanntlich im Voraus zu bezahlen sind.

Das vom Grossen Rat am 13. Mai 2020 einstimmig und dringlich angenommene erste «Dreidrittel-Rettungspaket» der vier Sozialpartner Mieterverband, Wirteverband, Hauseigentümerverband und Immobilientreuhänderverband bzw. der Regierung hat sich als sehr hilfreich für Basel und als wegweisend für die übrige Deutschschweiz erwiesen.

Die zuständige Behördenkommission konnte unter Beteiligung der Vertretungen von Mieterverband und Hauseigentümerverband von den insgesamt zur Verfügung gestellten 18 Millionen Franken einen Anteil an Mietzins-Rettungsgelder in Höhe von 5.318 Millionen Franken sprechen.

Schon damals gab es gewichtige Stimmen, die vorausschauend auf weitere schwierige Situationen im Herbst und Winter verwiesen. Diese Stimmen mehrten sich nach der aufgrund der neuen Bundesregelung erfolgten vorzeitigen Kappung per 19. Juni 2020 der ursprünglich auf drei Monate festgelegten kantonalen Frist.

Spätestens mit dem Scheitern eines bundesweiten Mietkompromisses im National- und Ständerat am 30. November ist nun klar, dass die anhaltend schwierige oder gar verzweifelte Situation vieler KMU im Stadtkanton nur hier im Kanton Basel-Stadt selbst gelöst werden kann und muss. Weiterhin betroffen sind unter anderem Fitnesszentren und natürlich grosse Teile des Gastgewerbes.

Auch unter Berücksichtigung der im Nachgang zum ersten «Dreidrittel-Rettungspaket» eingerichteten weiteren Hilfsfonds, die auf nachträgliche Deckung ausgerichtet sind, zeigt sich im Bereich der Geschäftsmieten das dringende Bedürfnis, Gelder für Mietzinse rasch und (auch unter Berücksichtigung der notwendigen Missbrauchsverhinderungsmassnahmen) möglichst sofort und unbürokratisch zur Verfügung stellen zu können.


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