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17.12.2020

Bundesrat erhält Freiraum für Festlegung der Härtefälle

Covid-19-Gesetz: Parlament einigt sich in letzter Minute

Das Parlament hat letzte Anpassungen am Covid-19-Gesetz gemacht. Den betroffenen Unternehmen stehen nun insgesamt 2.5 Milliarden Franken zur Verfügung. Das Gesetz ist dringlich und wird nach den Schlussabstimmungen vom Freitag in Kraft treten.

Das Gesetz soll die Covid-19-Notverordnungen des Bundesrats in ordentliches Recht überführen. Die ursprünglich beantragten Änderungen waren schon nach kurzer Zeit überholt, da der der Bundesrat aufgrund der Lage nachbesserte und neue Massnahmen beschloss.

Neu stehen den Unternehmen in Härtefällen statt 600 Millionen Franken 2.5 Milliarden zur Verfügung. Zudem wurden die Hürden für den Bezug der Gelder gesenkt. Ein Umsatzrückgang von 40 Prozent muss nicht mehr zwingend vorliegen. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefallgelder selbst festzulegen.

Dabei sollen nicht nur das gesamte Vermögen berücksichtigt werden, sondern auch ungedeckte Fixkosten. Es sollen zudem alle Unternehmen berücksichtigt werden, die 2018 und 2019 im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 50'000 Franken erzielten. Hilfe darf nur gewährt werden, wenn ein Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden ausschüttet.

Für Kurzarbeit gilt neu, dass ab Dezember 2020 bis März 2021 tiefe Löhne bis 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigt werden. Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt.

Bei den Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige gelten nun Personen als massgeblich eingeschränkt, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 statt 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz der fünf Vorjahre haben.

National- und Ständerat erklärten das Gesetz für dringlich. Damit kann es nach den Schlussabstimmungen am Freitag, die eine reine Formsache sein dürften, in Kraft gesetzt werden.

Finanzminister Ueli Maurer überzeugte das Parlament. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, Kriterien für Härtefälle selbst festzulegen. Screenshot Youtube


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