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30.12.2020

Der Bundesrat muss für den Schaden aufkommen

Krise wird ohne Grund auf dem Rücken des Gastgewerbes ausgetragen

Der Bundesrat begnügte sich heute mit einer kurzen Mitteilung: Der Reproduktionswert habe bei 0.86 und somit deutlich unter 1 gelegen, als die Schliessung der Restaurants beschlossen wurde. Die Schliessung hält der Bundesrat aber nach wie vor für angemessen. Dass die Krise weiterhin auf dem Rücken des Gastgewerbes ausgetragen wird, scheint ihn auch nicht zu interessieren. GastroSuisse fordert, dass der Bund für den Schaden aufkommt, den er im Gastgewerbe angerichtet hat.

Der Bundesrat hielt es nicht einmal für nötig, vor die Medien zu treten. Er beliess es bei einer trockenen Mitteilung. Dabei lässt der Bundesrat wissen, dass der Reproduktionswert bei 0.86 und somit deutlich unter 1 gelegen habe, als die Schliessung der Restaurants beschlossen wurde. Auch sei die Zahl der Neuansteckungen in den letzten Tagen merklich zurückgegangen. An den Massnamen hält der Bundesrat aber fest, sie seien angemessen. Man wolle weiter beobachten und die Lage am 6. Januar neu beurteilen.

GastroSuisse ist enttäuscht. Der Bundesrat berief sich auf einen klar höheren und somit falschen Wert, als er am 18. Dezember 2020 die Schliessung der Restaurants beschlossen hatte. «Das ist haltlos und willkürlich», ärgert sich Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, und macht deutlich: «Die Krise wird ohne Grund auf dem Rücken des Gastgewerbes ausgetragen.»

Der Schaden ist aber schon angerichtet. GastroSuisse erhält laufend Briefe von Mitgliedern, denen das Wasser zum Hals steht oder die ihren Betrieb für immer schliessen müssen. «Der Frust und die Hoffnungslosigkeit bei vielen unserer Mitglieder ist sehr gross», sagt Platzer und betont einmal mehr: «Die Situation im Gastgewerbe ist schlichtweg unerträglich.»

GastroSuisse verlangt, dass der Bund für den Schaden aufkommt, den er angerichtet hat. Es braucht jetzt sofort eine Lockerung der Anspruchsberechtigung für Härtefallgelder, damit A-fonds-perdu-Beiträge rasch ausbezahlt werden können. Bis am 5. Januar 2021 können die Kantone dem Bund Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. «Wir erwarten vom Bund, dass er danach die Frage nach einer Entschädigung zu Gunsten des Gastgewerbes beantwortet», betont Platzer.


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