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05.01.2021

Es ist ganz einfach: Wer befiehlt, zahlt!

Lockdowns verlangen nach Fixkostenzuschüssen

Wird der Gastro-Lockdown verlängert? Wenn ja, warum? Und: Wer schliesst, muss auch beschliessen, und zwar eine Ausfallentschädigung.

Manche Medien sagen voraus, dass die behördliche Schliessung der Gastronomie bis weit in den Februar verlängert wird. Zumindest soll das Alain Berset anstreben. Ist es nur ein Gerücht oder eines der üblichen Leaks, die im Vorfeld von Bundesratssitzungen nach aussen dringen, um die Öffentlichkeit auf weitere Massnahmen einzustimmen? Wir wissen es nicht.

Es gibt allerdings Anzeichen, dass die Behörden die Gastronomiebetriebe noch länger geschlossen halten wollen. Wir stellen offenbar ein besonders hohes Risiko dar. Da sich letzteres mit Statistiken kaum belegen lässt, geht es vermutlich weniger um die Ansteckungen in den Lokalen als um die Lahmlegung des öffentlichen Lebens: Die Leute sollen einfach zuhause bleiben. Derweil finden aber gerade dort viele Treffen und Feiern statt – ohne Schutzkonzept.

Vielleicht halten die Entscheidungsträger die Restaurants und Bars nicht für unbedingt lebensnotwendig. Es kommt nur darauf an, für wen: Für 30'000 Gewerbetreibende und (noch) 200'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind sie sehr es sehr wohl, auf lange Sicht auch für Millionen von Gästen und die Gesellschaft. Zerstört man die Strukturen des Gastgewerbes, beschädigt man das soziale und kulturelle Leben in unserem Land massiv!

Natürlich ist es im Informationsdschungel schwierig zu beurteilen, wie gefährlich das Coronavirus ist, welche Massnahmen gerechtfertigt oder besonders wirksam sind. Wie uns ein Leser schrieb, ist in Mexiko, Sansibar, Dubai oder China alles offen – inklusive Pubs, Bars, Clubs und Events. Wir können es nicht überprüfen, doch es gibt zu denken. Vielleicht ist die Strategie in der Schweiz und in Europa besser geeignet, die Pandemie in den Griff zu bekommen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.

Diese Haltung darf man vertreten. Unsere Politikerinnen und Politiker wurden ja gewählt, um nach bestem Wissen und Gewissen Entscheide zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Zu dieser Verantwortung gehört es allerdings auch, eine ganzheitliche Sicht einzunehmen und die Kollateralschäden zu berücksichtigen.

Wer also die Gastbetriebe schliesst, muss gleich auch Unterstützungsleistungen beschliessen. Es ist dieser Punkt, bei dem es in der Schweiz am meisten hapert. Während in unseren Nachbarländern ein (immer noch zu kompliziertes) System von Fixkostenzuschüssen aufgebaut wurde, haben die Eidgenössischen Räte eine «Härtefallhilfe» geschaffen, die kaum ausreichen wird und viel zu wenigen Betrieben offensteht.

Wir wollen nicht undankbar sein. Ohne Kurzarbeitsentschädigungen, Corona-Erwerbsersatz und Covid-Kredite hätten die meisten von uns schon lange dauerhaft zugemacht. Doch für Lockdown-Phasen taugen diese Instrumente nur bedingt. Denn unsere Fixkosten laufen gnadenlos weiter, während wir keine Umsätze mehr erzielen.

Die Liquidität ist am Ende und in den Betrieben türmen sich Schuldenberge auf. Bei einer Verlängerung des Gastro-Lockdowns braucht es eine unkomplizierte Hilfe, aufgrund der Dringlichkeit halt auch mit der verpönten Giesskanne.

Unsere ungedeckten Kosten betragen nach Abzug der Kurzarbeitsentschädigungen rund 30 Prozent des üblichen Umsatzes. Wenn der Bundesrat also will, dass wir im Februar zubleiben, dann soll er uns 30 Prozent des Umsatzes im Februar 2019 aufs Konto überweisen. Auch wenn das rund 700 Millionen Franken pro Monat kosten wird: Nur ein solches System stellt sicher, dass ein Massensterben ausbleibt. Und dass die Betriebe nicht unnötig lange geschlossen bleiben…

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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