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13.01.2021

WAK-N richtet Empfehlungen an den Bundesrat

Wirtschaftskommission äussert sich zu Corona-Massnahmen

Zum Jahresauftakt hat die WAK-N eine ausführliche Aussprache mit Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Ueli Maurer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geführt. Sie hat sich einerseits zu den gegenwärtig diskutierten Massnahmen und den Stand der Arbeiten im EFD und im WBF informieren lassen und andererseits eine Reihe von Empfehlungen zuhanden des Bundesrats verabschiedet. Wichtig ist der Kommission, dass vorausschauend Massnahmen bereitgestellt werden, um auch für eine allfällige Zuspitzung der Situation gewappnet zu sein.

Mit einem Schreiben an den Bundesrat fordert die WAK-N diesen mit 23 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) auf, die Kantone mit Nachdruck dazu anzuhalten, ihre Härtefallmassnahmen zu vereinfachen und die Anspruchsvoraussetzungen zu senken. Wichtig sind ihr dabei eine unbürokratische und rasche Bearbeitung der Gesuche sowie eine schnelle Auszahlung der Beiträge.

Auch möchte die Kommission die Härtefallverordnung in zwei Punkten angepasst wissen. Einerseits empfiehlt sie dem Bundesrat mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Ergänzung von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung, damit bei Unternehmen mit hohen ungedeckten Fixkosten von der Grenze von 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes als Bedingung für den Anspruch auf Härtefallmassnahmen abgewichen werden kann. Dafür soll Artikel 5a der Verordnung gestrichen werden.

Andererseits empfiehlt die Kommission dem Bundesrat mit 13 zu 10 Stimmen (1 Enthaltung), Artikel 8 der Verordnung dahingehend zu ändern, dass sich die nicht rückzahlbaren Beiträge auf 30 und nicht nur auf 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 belaufen dürfen.

Weiter beantragt die WAK-N dem Bundesrat mit 15 zu 7 Stimmen (2 Enthaltungen), die Unterstützung für Unternehmen, die einen Härtefall darstellen, auf eine neue Basis zu stellen: Ab dem 1. Januar 2021 sollen anstelle der bisherigen Unterstützungsmassnahmen (Darlehen, Bürgschaften und Garantien sowie A-Fonds-perdu-Beiträge) die belegten und nicht gedeckten Fixkosten entschädigt werden, um so der unterschiedlichen Kostenstruktur der Unternehmen besser Rechnung zu tragen.

Was schliesslich die vom Bundesrat diskutierten Verschärfungen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angeht, so legt die Kommission grundsätzlich grossen Wert darauf, dass solche nur in Abhängigkeit von der tatsächlichen epidemiologischen Lage und nicht bereits vorsorglich verhängt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt lehnt sie eine Pflicht zu Home-Office mit 12 zu 10 Stimmen (1 Enthaltung) und eine Schliessung von Einkaufsläden und Märkten des nichttäglichen Bedarfs mit 12 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) ab. Sie spricht sich ausserdem mit 12 zu 7 Stimmen (5 Enthaltungen) gegen die 2-Haushalte-Regel für private Zusammenkünfte und mit 11 zu 9 Stimmen (4 Enthaltungen) auch gegen weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere gegen eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen, aus.

Die Kommission hat am 11./12. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

Christian Lüscher, Nationalrat

Der Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher präsidiert die Wirtschaftskommission. parlament.ch


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