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16.04.2021

Ansprüche drohen zu verwirken

Kurzarbeit: Rückwirkende Voranmeldung bis Ende April beantragen!

Die rückwirkende Voranmeldung und die Nachforderung für die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung können nur noch bis 30. April 2021 geltend gemacht werden! Danach ist der Anspruch verwirkt.

Nachdem sehr viele Betriebe die Voranmeldung für die Kurzarbeit nicht rechtzeitig eingereicht und deshalb von der Arbeitslosenkasse keine Entschädigung erhalten haben, besteht die Möglichkeit mit dem speziell dafür vorgesehenen Gesuchsformular rückwirkend die Voranmeldung und die Nachforderung für die Kurzarbeitsentschädigung einzureichen.

Betroffene Betriebe sollten nun umgehend ein Gesuch bei der Kantonalen Amtsstelle einreichen. Die Frist läuft bis am 30. April 2021. Alle Informationen, Gesuche und Formulare finden Sie auf der Website arbeit.swiss.

Für Bewilligungen, die ab 1. September 2020 erteilt wurden, kann rückwirkend eine Verlängerung von drei auf sechs Monate und die Aufhebung der Voranmeldefrist beantragt werden.

Alternativ können Betriebe, die ab 22. Dezember 2020 schliessen mussten, rückwirkend auf den 22. Dezember 2020 eine Bewilligung für Kurzarbeit beantragen – unabhängig vom Einreichedatum der Voranmeldung.

Die daraus resultierenden Nachforderungen müssen mittels üblichem Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» mit den gesamten, nochmals vollumfänglich aufgeführten Ausfallstunden bis am 30. April 2021 bei der Arbeitslosenkasse eingereicht werden.

Neue Bewilligungen werden für sechs Monate ausgestellt. Bis am 30. Juni 2021 gelten zudem die vereinfachte Voranmeldung und das summarische Verfahren für die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung sowie die Aufhebung der Karenzfrist (Selbstbehalt für Arbeitgeber).

Auch wenn die Voranmeldefrist von 10 Tagen vorerst aufgehoben ist, muss die Voranmeldung nach Ablauf der Bewilligungsdauer jeweils erneuert werden.

Wichtige Dokumente und Informationen zu Kurzarbeit und anderen Themen finden Sie auf der Merkblattseite des Rechtsdienstes von GastroSuisse.


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