Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

20.05.2021

Die Totengräber der Sozialpartnerschaft

Staatlicher Mindestlohn schwächt die Chancen Geringqualifizierter

Mitten in der der grössten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg will die Linke in Basel-Stadt den höchsten staatlichen Mindestlohn der Welt einführen. Das untergräbt die Sozialpartnerschaft, schwächt die Berufsbildung und gefährdet die Einstiegschancen von Geringqualifizierten.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter setzen sich freiwillig an einen Tisch und verhandeln auf Augenhöhe die Arbeitsbedingungen in ihrem Wirtschaftszweig. Da sie einen Bezug zur Branche haben, können sie einschätzen, was realistisch ist und was nicht. Das Resultat ist ein Werk, das wertvoll ist und dennoch niemanden richtig begeistert: Erst wenn der Grad der mittleren Unzufriedenheit erreicht ist, handelt es sich nämlich um eine austarierte Lösung.

Was hier so nüchtern beschrieben ist, gehört zu den Erfolgsrezepten der Schweiz. Gesamtarbeitsverträge sichern den Arbeitsfrieden in unserem Land und sind ein klarer Standortvorteil. Im Gastgewerbe haben wir schon seit 1974 einen allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsvertrag. In Basel gab es sogar schon 1947 einen «Städte-GAV».

Gewiss, Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern sind kein Spaziergang. Der Schreibende war im innersten Zirkel des Verhandlungsteams für den seit 2016 geltenden, vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsvertrags für das Gastgewerbe. Es brauchte zweieinhalb Jahre und 33 Verhandlungsrunden, bis endlich ein Ergebnis vorlag, mit dem fast alle in unserer Branche irgendwie leben können. Aber wir haben es geschafft. Einmal mehr.

Ein L-GAV regelt weit mehr als nur die Mindestlöhne. Es geht um Ferien, Feiertage, Arbeitszeiten, Vaterschaftsurlaub, die Ausgestaltung der Krankentaggeldversicherung oder der beruflichen Vorsorge und vieles mehr. Mit anderen Worten: Der Gesamtarbeitsvertrag ist ein austariertes Paket. Greift eine Partei ein wesentliches Element des Vertragswerks nachträglich heraus, um es gesetzlich zu übersteuern, so wie die Unia und die Syna es mit der Mindestlohn-Initiative tun, ist das eine fiese Doppelstrategie.

Den Fünfer und das Weggli gibt es im richtigen Leben nicht. Die Gewerkschaften müssen sich entscheiden, ob sie weiterhin an der Sozialpartnerschaft festhalten oder lieber alles gesetzlich regeln wollen. Das Weltbild vieler Linken ist zu simpel: Arbeitgeber sind eben in der Regel nicht einfach böse Ausbeuter, genauso wenig wie alle Angestellten fähig oder willens sind, hervorragende Leistungen zu erbringen. Letztlich hängt die Lohnhöhe von der Wertschöpfung ab – und diese lässt sich nicht beliebig steigern.

Staatliche Mindestlöhne sind aus prinzipiellen Überlegungen falsch. Missbräuche verhindern sie sowieso nicht: Asiatische Kochsklaven werden durch Kontrollen entdeckt – und nicht durch ein Mindestlohngesetz verhindert. Ausgebeutete Hilfskräfte, z.B. in Diplomatenhaushalten, werden wohl überhaupt nur zufällig entdeckt.

Geplagt werden wieder einmal einzig die kleinen Unternehmen, deren Inhaberinnen und Inhaber das unternehmerische Risiko tragen und dennoch – auf die Arbeitsstunde gerechnet – oft weniger verdienen als ihre Mitarbeitenden.

Es ist nicht so, dass nur die Löhne derjenigen Mitarbeitenden betroffen sind, die weniger als 23 Franken (Initiative) oder 21 Franken (Gegenvorschlag) verdienen. Da Arbeitsleistung, Qualifikation und Betriebstreue belohnt werden müssen, wird das ganze Lohngefüge nach oben gedrückt. Jugendliche werden sich sonst fragen, wozu sie überhaupt noch eine Berufslehre absolvieren sollen!

Grosse Unternehmen werden das Heil in einer weiteren Automatisierung suchen. Die technischen Möglichkeiten gibt es schon. Mit den höchsten Mindestlöhnen der Welt rechnen sich Investitionen in rationellere Abläufe noch schneller. Für kleine und mittlere Betriebe ist das nicht so einfach: Sie werden gezwungen sein, ihre Öffnungsstunden zu reduzieren oder die Preise zu erhöhen.

Doch die Konkurrenzsituation im Dreiland führt dazu, dass Preiserhöhungen am Markt nicht durchzusetzen sind. Bei Lichte betrachtet, sind die Betriebe in der Schweiz preislich schon heute nicht mehr konkurrenzfähig. Werden die Preise mit der Brechstange erhöht, wird eine weitere Abwanderung der Kaufkraft die Folge sein: nach Deutschland (Mindestlohn 9.50 Euro) und Frankreich (10.25 Euro), in benachbarte Kantone (ohne staatliche Lohndiktate) und nicht zuletzt zu weniger personalintensiven Konzepten.

Ein staatlicher Mindestlohn schadet denjenigen am meisten, die er zu schützen vorgibt. Gering qualifizierte Menschen werden aus dem Arbeitsmarkt gedrängt, weil ihre Produktivität nicht ausreicht, den eigenen Lohn zu erwirtschaften. Welcher Arbeitgeber kann und will einem unerfahrenen Menschen, der vielleicht nicht einmal eine Landessprache beherrscht, noch eine Chance geben? Teure staatliche Beschäftigungsprogramme werden es richten müssen!

Die Befürworter eines staatlichen Lohndiktats haben nicht begriffen, dass nur eine rundlaufende Wirtschaft unseren Sozialstaat nachhaltig finanzieren kann. Klassenkampf-Polemik zielt ins Leere. Die beste Sozialpolitik ist noch immer eine gute Wirtschaftspolitik. Inmitten einer Krise weltrekordhohe staatliche Mindestlöhne einzuführen, ist das Gegenteil von guter Wirtschaftspolitik. Und deshalb auch nicht sozial!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt



Argumente der Befürworter im Fakten-Check

Der Mindestlohn schütze vor Armut.
Das ist falsch. Eine Arbeitsstelle ist der beste Schutz vor Armut. Arbeitslosigkeit ist mit Abstand der häufigste Grund für Sozialhilfeabhängigkeit. Deshalb müssen möglichst viele Menschen die Chance auf ein Erwerbseinkommen haben.

Der Mindestlohn führe nicht zu einem Arbeitsplatz-Abbau.
Das ist falsch. Diese Aussage ist fahrlässig. Die Befürworter beziehen sich auf einzelne Studien aus den USA und Deutschland mit staatlichen Mindestlöhnen unter 10 Euro. Diese sind nicht auf doppelt so hohe Mindestlöhne übertragbar. Zahlreiche andere Studien kommen zudem zu gegenteiligen Schlüssen.

In Neuenburg sei die Arbeitslosigkeit auf Grund des Mindestlohns gesunken.
Das ist falsch. Es gibt keine Untersuchung, welche diese Aussagen stützt. Zudem fehlen Studien zur Entwicklung der niederschwelligen Jobs. Und niemand weiss, wie viele Gelegenheitsjobs weggefallen sind, denn das sind Betroffene, die sich nicht auf den Arbeitsämtern melden. In Neuenburg wurde ein tieferer Mindestlohn eingeführt in einer gesamtwirtschaftlich sehr guten Phase. Die Arbeitslosigkeit ist nicht wegen, sondern trotz des Mindestlohnes gesunken.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden