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08.06.2021

WAK-N will Härtefallhilfe verlängern

Weitergehende Lockerungsschritte gefordert

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat sich vor dem Hintergrund der Coronakrise erneut eingehend mit der Situation von Wirtschaft und Gesellschaft befasst. Sie beauftragt den Bundesrat mittels Kommissionsmotion, die Härtefallregelung bis Ende des Jahres zu verlängern. Zudem fordert sie anstelle der Homeoffice-Pflicht eine Homeoffice-Empfehlung.

Die Kommission hat sich mit Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), eingehend über die Coronakrise und die nächsten Schritte bei der Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit und des gesellschaftlichen Lebens ausgetauscht.

Sie hat sodann zwei Motionen verabschiedet, die die Härtefälle zum Gegenstand haben, und die der Nationalrat in der Sommersession behandeln wird: Sie fordert den Bundesrat einerseits mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen auf, zusammen mit den Kantonen Anpassungen in Gesetz und Verordnung vorzunehmen, damit die Härtefallregelung bis Ende dieses Jahres verlängert werden kann.

Andererseits beauftragt sie ihn einstimmig, die Härtefallverordnung so zu ändern, dass die geltende Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden kann.

Überdies hat die Kommission folgende Empfehlungen an den Bundesrat gutgeheissen:

Er soll darlegen, welches seine Strategie im Hinblick auf die Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft ist und welche Massnahmen er konkret zu ergreifen gedenkt (einstimmig).

Weiter soll er die Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (betreffend Karenzzeit, maximale Bezugsdauer, befristete Beschäftigung, Lernende usw.) gleich lange weiterlaufen lassen wie die verlängerte Möglichkeit zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (12 zu 10 Stimmen).

Was die Gesundheitsmassnahmen anbelangt, begrüsst die Kommission die vom Bundesrat – unter anderem im Rahmen des vierten Lockerungsschrittes – beschlossenen bzw. geplanten Öffnungen. In ihren Augen gehen bestimmte Lockerungen allerdings nicht weit genug, weshalb sie folgende Empfehlungen an den Bundesrat verabschiedete:

Der Bundesrat soll nicht nur die epidemiologische Lage, sondern vor allem auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte berücksichtigen, wie dies Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes vorsieht (14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Der Bundesrat soll die Anzahl von Detailbestimmungen begrenzen, damit der Überblick nicht verloren geht und verhindert wird, dass die Bevölkerung die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht mehr mitträgt (14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

Der Bundesrat soll die Homeoffice-Pflicht per Ende Mai in eine simple Empfehlung ohne Testpflicht umwandeln. So soll verhindert werden, dass kleinere Betriebe, die oft schlechtere Voraussetzungen für die Einrichtung von regelmässigen Testkapazitäten haben, benachteiligt werden (14 zu 10 Stimmen bei 8 Enthaltungen).

Der Bundesrat soll vorsehen, dass an Veranstaltungen in Aussenbereichen ab Ende Mai bis 1000 Personen teilnehmen können, nicht wie im in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsentwurf vorgesehen nur 300 Personen (12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen).

Bei Veranstaltungen bzw. Grossveranstaltungen mit einem selektiven Zugang für geimpfte, getestete und genesene Personen soll der Bundesrat auf zusätzliche Massnahmen wie Schutzkonzepte, Maskenpflicht oder Abstandsregeln verzichten (11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen).


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