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05.02.2022

Buchungsplattformen sollen strenger beschränkt werden

Nationalratskommission will allgemeines Verbot von Paritätsklauseln

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) spricht sich für ein allgemeines Verbot von Paritätsklausen in Verträgen zwischen Beherbergungsbetrieben und Buchungsplattformen aus. Sie geht damit über das in der bundesrätlichen Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehene Verbot von Preisparitätsklauseln hinaus.

Am 17. November 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet. Die Vorlage sieht ein Verbot von Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben vor.

Die Kommission hat mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, auf das Geschäft einzutreten. Die grossen internationalen Buchungsplattformen seien durch ihre Marktmacht in der Lage, gerade kleinen und mittleren Schweizer Beherbergungsbetrieben nach Belieben ihre Regeln zu diktieren. Davor müssten die Schweizer Hotellerie und die Konsumenten geschützt werden.

Ein Blick ins umliegende Ausland zeige zudem, dass die meisten Nachbarländer gesetzlich verankerte Verbote von Preisparitätsklauseln kennen, der Verzicht auf ein Verbot würde also zu einem Standortnachteil für Schweizer Beherbergungsbetriebe führen.

Eine Minderheit lehnt die Vorlage mit der Begründung ab, dass damit eine Ausnahmeregelung für eine einzelne Branche geschaffen würde, wo konsequenterweise eine branchenübergreifende Lösung diskutiert werden müsste.

Die Kommission will nicht nur wie vom Bundesrat vorgesehen Preisparitätsklauseln verbieten, sondern Paritätsklauseln im Allgemeinen, also auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln. Sie hat einem entsprechenden Antrag mit 18 zu 6 Stimmen zugestimmt.

Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die Kommission gegen eine strafrechtliche Sanktionierung von Verstössen gegen das neue Verbot ausgesprochen, eine Minderheit befürwortet diese.

In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Annahme der Änderung des UWG ausgesprochen. Der Nationalrat wird sich im Rahmen der Frühjahrssession mit dem Geschäft befassen.


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