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11.02.2022

Trügt der Silberstreif am Horizont?

Eine Einschätzung von Maurus Ebneter

Es gibt Licht am Ende des Tunnels. Schon bald wird eine Art Normalität einkehren. Doch dem Basler Gastgewerbe stehen weitere Bewährungsproben bevor.

Gute Nachrichten häufen sich. Der Bundesrat hat die Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht aufgehoben und wird am 16. Februar weitere Lockerungen beschliessen. Er hat zwei Varianten in die Konsultation gegeben.

Bei beiden würde die Zertifikatspflicht bei Lokalen mit sitzendem Konsum wegfallen, womit sich den meisten Betrieben ein Gästereservoir von 2.5 Millionen Menschen endlich wieder erschliessen wird. In der zweiten Variante müssten Lokale mit stehendem Konsum vorläufig noch die 2G-Regel umsetzen, was gegenüber dem aktuellen 2Gplus immerhin ein Fortschritt wäre.

Erfreulich ist zudem, dass die Fasnacht in Basel stattfinden wird, wenn auch noch mit zahlreichen Einschränkungen. Die generellen Öffnungszeiten von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts sind natürlich ein Schönheitsfehler – nicht zuletzt auch am Morgenstreich.

Vor allem für städtische Betriebe wird die Situation noch lange schwierig bleiben. Manche Arbeitnehmer bleiben auch in Zukunft zumindest teilweise im Homeoffice. Videokonferenzen werden einen Teil der früheren Reisen und Treffen ersetzen: Der Geschäftstourismus wird kaum wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Bis wieder regelmässig grosse Messen, Kongresse, Sport- und Kulturveranstaltungen in Basel stattfinden, wird es dauern. Diese wichtigen Frequenzbringer fehlen noch. Hingegen gehen wir von einer raschen und robusten Erholung der heimischen Nachfrage aus.

Nächsten Herbst und Winter wird es weitere Infektionswellen mit neuen Mutationen geben. Entscheidend wird dann neben der Gefährlichkeit der Viren sein, wie stark immunisiert die Bevölkerung ist – und wie die Behörden, die Medien und die Öffentlichkeit auf die nächste Welle reagieren: Mit Augenmass oder hysterisch?

In diesem Klima der Unsicherheit gibt es leider zunehmend Unternehmer und Mitarbeitende, die sich nicht nur aus finanziellen Gründen ein Aufgeben oder einen Branchenwechsel überlegen. Anderseits übt das Gastgewerbes noch immer auf viele Existenzgründer eine Anziehungskraft aus. Krisen sind für manche auch eine gute Einstiegschance. Es gibt Raum für neue Ideen und unverbrauchte Kräfte. Ein weiterer Strukturwandel wird unvermeidbar sein.

Von der «Dezemberhilfe» des Kantons Basel-Stadt können leider viele nicht profitieren, weil die Vorgabe des 40-prozentigen Rückgangs zu streng ist. Dabei sind im stärksten Monat des Jahres auch 30 Prozent Einbusse schmerzhaft und existenzgefährdend. Da die kurzfristig aus dem Boden gestampfte Dezemberhilfe aus der «Bundesratsreserve» finanziert wird, muss der Kanton sich leider an die Bundesvorgaben halten. Wichtig: Wer im Dezember 2021 gegenüber dem Vorkrisenniveau mehr als 40 Prozent Umsatz verloren hat, muss unbedingt bis Ende Februar 2022 ein Gesuch stellen.

Alle anderen Betriebe müssen sich jetzt auf das Härtefallprogramm 2 konzentrieren. Wir setzen uns beim Kanton für eine rasche Umsetzung, kurze Bemessungszeiträume und Auszahlungsrhythmen sowie die Möglichkeit von Akonto-Zahlungen ein. Gesuche werden wohl frühestens ab Mitte März möglich sein, was für die vielen Betriebe, deren Liquidität erschöpft ist, quälend lange weg liegt.

Im Gegensatz zum ersten Härtefallprogramm mit einem pauschalisierten Ansatz und Fixkostenbeiträgen auf den Umsatzeinbussen sieht das Härtefallprogramm 2 vor, «ungedeckte Kosten» zu entschädigen. Hier sind nicht nur Fixkosten gemeint, sondern alle liquiditätswirksamen Aufwände. Das hat Vor- und Nachteile. Zu den Nachteilen gehört es, dass die Einreichung der Gesuche aufwändiger werden könnte.

Wir raten Ihnen dringend, Ihre Buchhaltung à jour zu halten, so dass Sie jederzeit rasch in der Lage sein werden, per Ende Februar oder Ende März 2022 anzugeben, welche ungedeckten Kosten Sie hatten. Bitte reden Sie baldmöglichst mit Ihrem Treuhänder und stellen Sie sicher, dass entsprechende Saldolisten oder gar Zwischenabschlüsse zeitnah verfügbar sind.

Nun warten wir mit Vorfreude auf die Aufhebung der verbleibenden Corona-Massnahmen und die Rückkehr einer Normalität, die diesen Namen verdient. Viel Glück, Geschick und gutes Gelingen!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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