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05.01.2007

Höhere Mindestlöhne

Entscheid des Schiedsgerichts…

Die monatlichen Mindestlöhne im Gastgewerbe wurden auf den 1. Januar 2007 um 1.5 bis 1.9 Prozent angehoben. Der Entscheid des eidgenössischen Schiedsgerichts gilt Kraft der Allgemeinverbindlicherklärung für sämtliche gastgewerbliche Arbeitsverhältnisse in der Schweiz.

Sofern die bisher bezahlten Löhne bereits über den neuen Mindestlöhnen liegen, muss keine Anpassung erfolgen. Die neuen Mindestlöhne tragen unserer Meinung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen im Gastgewerbe zu wenig Rechnung. Auch wenn sich die konjunkturelle Lage insgesamt verbessert präsentiert, ist die wirtschaftliche Situation in den meisten Betrieben nach wie vor angespannt.


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