Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
27.10.2023
Wirtschaftsverbände bedauern Empfehlung der SGK-N
Kommission lehnt obligatorischen Lastenausgleich ab
Der Ständerat hat in der Herbstsession die Einführung eines vollen Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) angenommen. Dagegen empfiehlt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) dem Nationalrat die Ablehnung. Gewerbe- und Landwirtschaftsverbände bedauern den Entscheid.
«Der volle Lastenausgleich stellt eine faire Finanzierung der Familienzulagen und einen gesunden Wettbewerb zwischen den Ausgleichskassen sicher» betont Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg.
Derzeit müssen berufliche FAK aus Branchen mit relativ tiefen Lohnsummen, einem hohen Mütteranteil und einer hohen Teilzeiterwerbs-Quote bei geringem Beitragssubstrat hohe Leistungen finanzieren.
Ganz anders ist die Situation bei FAK, in denen vor allem gutverdienende Männer versichert sind: Sie können aufgrund der hohen Beitragssumme und zugleich relativ tiefen Lasten deutlich tiefere Beitragssätze festlegen. Dies führt dazu, dass die Beitragssätze in der ganzen Schweiz um fast das 33-fache variieren und die Verwaltungskosten im Wettbewerb nicht ins Gewicht fallen.
Im Einklang mit dem Föderalismus
Die Gegenseite argumentiert, dass ein kantonaler Lastenausgleich in die Autonomie der Kantone und das Prinzip des Föderalismus eingreife. Sie fordert deshalb einen Teillastenausgleich. Ein Teillastenausgleich beseitigt jedoch nicht die gesamte strukturelle Ungleichheit. Nur ein vollständiger Lastenausgleich trägt dem Solidaritätsprinzip Rechnung.
Während der Bund wie bisher die Mindestzulagen festlegt, können die Kantone ihre Familienpolitik und damit auch die Höhe der Familienzulagen weiterhin individuell festlegen. «Die Gesetzesänderung regelt einzig die faire Finanzierung innerhalb der Kantone zwischen den Branchen», präzisiert Casimir Platzer.
Einen Schritt entfernt von der fairen Lastenverteilung
Mit der Annahme einer Motion von Isidor Baumann hat das Parlament bereits 2018 den politischen Auftrag für einen vollen Lastenausgleich zwischen den FAK erteilt. Nach der Annahme des Gesetzesentwurfs durch den Ständerat kann der Nationalrat im Winter endgültig den Weg zur fairen Lastenverteilung und einem gesunden Wettbewerb zwischen den FAK ebnen.
Gewerbe- und Landwirtschaftsverbände empfehlen dem Nationalrat daher, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen und dem Vorschlag der Minderheit zu folgen.
- Für eine BVG-Reform, aber nicht zu jedem Preis!
- Sozialversicherungen: Belastungsgrenze erreicht!
- Zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub tritt 2021 in Kraft
Dossier: Sozialversicherungen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=8971
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!