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15.11.2006
Selbstregulierung statt Verbot
Kantonsparlament setzt auf Eigenverantwortung
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt folgte dem Ratschlag der Regierung, welche die rauchfreien Angebote in Zusammenarbeit mit den gastgewerblichen Verbänden markant erhöhen will.
Das Parlament setzt auf die Eigenverantwortung der Wirte und lehnte ein Rauchverbot in Restaurants klar ab: Nach einer emotionalen Debatte fiel der Entscheid mit 66 zu 47 Stimmen. Nun ist der Weg frei für unseren Verhaltenskodex! Wir müssen zeigen, dass es uns mit der Verbesserung des Nichtraucherschutzes ernst ist. Viele Betriebe müssen dem gesellschaftlichen Wandel noch besser Rechnung tragen, indem sie rauchfreie Räume oder Zonen schaffen. Unsere Branche kann nur erfolgreich sein, wenn es uns gelingt, sowohl Nichtraucher als auch Raucher glücklich zu machen.
Änderung des Gastgewerbegesetzes
Unser Verhaltenskodex wird mit einer neuen Fassung von § 34 des Gastgewerbegesetzes unterlegt:
Soweit es die Betriebsverhältnisse zulassen, sind für Nichtraucherinnen und Nichtraucher Bereiche mit einer genügenden Anzahl von Plätzen in separaten Räumen oder Nichtraucherzonen zu reservieren. Die Fachverbände sorgen für ein ausreichendes Angebot für Nichtrauchende in den diesem Gesetz unterstellten Betrieben.
Auf Angebote für Nichtrauchende soll am Eingang des jeweiligen Betriebs deutlich hingewiesen werden. Diese sollen insbesondere umfassen: a) bei mehr als einem Gastraum mindestens einer von diesen, welcher für Nichtrauchende eingerichtet ist; b) Zonen für Nichtrauchende, welche als solche bezeichnet und von Zonen für Rauchende baulich und technisch klar abgegrenzt und mit einer guten Lüftung mit Zu- und Abluft ausgerüstet sind. Gasträume, in denen geraucht wird, sollen über eine Lüftung verfügen.
Der Verhaltenskodex
Bis Ende 2006 sollen Restaurants, Cafés und Bars an der Eingangstüre klar deklarieren, über welche Angebote für Nichtraucher sie verfügen. Bis Ende 2007 wollen wir dafür sorgen, dass 60% aller Basler Gastbetriebe insgesamt 30% aller Innenplätze für Nichtraucher bereit halten. Bei Lokalen mit mehr als einem Gastraum soll mindestens einer über rauchfreie Essenszeiten verfügen. Bis Ende 2008 sollen 90% der Betriebe klar getrennte und bezeichnete Nichtraucherbereiche anbieten. Gesamthaft soll die Hälfte aller Innenplätze für Nichtraucher reserviert sein. Betriebe mit mehr als einem Gastraum haben mindestens einen davon rauchfrei zu halten.
Dossier: Rauchverbot
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=913
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