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30.09.2006

Richtlinien für Boulevard-Cafés

Verantwortung für das Stadtbild…

Gastbetriebe auf Allmend tragen wesentlich zum Erscheinungsbild der Stadt bei. Deshalb hat das Hochbau- und Planungsamt in Zusammenarbeit mit dem Wirteverband Richtlinien für Boulevard-Cafés erarbeitet. Diese sind deutlich weniger streng als die im letzten Jahr kontrovers diskutierte Version. Restaurantgärten auf privatem Grund sind nicht betroffen. Für bestehende Allmendwirtschaften gilt eine Übergangsfrist bis 15. Februar 2008.

Die Vielfalt an Restaurationsbetrieben in Basel sei gross und trage wesentlich zum positiven Lebensgefühl bei, schreibt das Baudepartement in einer Mitteilung an die Wirte. Man freue sich über die starke Zunahme von Boulevard-Restaurants in den letzten Jahren und unterstütze diese. Mit den neuen Richtlinien wollen die Behörden erreichen, dass sich die Wirtschaften auf Allmend noch besser in den öffentlichen Raum einfügen.

In zahlreichen anderen Städten gibt es bereits Richtlinien für Wirtschaftsgärten auf Allmend. Diese wurden oft ohne Rücksprache mit den Wirten eingeführt. Das Vorgehen des Hochbau- und Planungsamts ist hingegen lobenswert: Bereits letztes Jahr bat uns die Amtsstelle, eine Vernehmlassung zum Thema bei den Wirten durchzuführen. Darauf hin wurde der "Wunschkatalog" der Behörden von verschiedener Seite (auch von vielen Medien) als übertrieben bezeichnet. In zahlreichen Einzelgesprächen wurde anschliessend nach den genauen Gründen gefragt. Dabei zeigte sich, dass ein guter Teil der Kritik berechtigt war. Die überarbeiteten Richtlinien berücksichtigen dies.

Bei der Möblierung von Boulevardbetrieben sind künftig nur noch aufeinander abgestimmte Tische und Stühle zu verwenden, die "hauptsächlich" aus Holz und Metall bestehen. Plastikgeflechte und Sitzflächen aus Hartplastik sind erlaubt – nur sogenannte Monoblocs, die vollständig aus Plastik bestehen, sind nicht erwünscht.

Ein Boulevard-Betrieb soll keine Sammlung von Sonnenschirmen aufweisen. Die neuen Richtlinien verlangen, dass Storen und Schirme einfarbig und frei von Fremdwerbung sind. Neuerdings können Bodenhülsen bewilligt werden, was die schweren Füsse überflüssig macht.

Bars sind im Gegensatz zu den meisten anderen Städten in Europa weiterhin erlaubt, sofern sie sich direkt vor einem Gastbetrieb befinden und in der Regel ab 11.30 Uhr geöffnet sind (oder täglich weggeräumt werden, was in der Praxis schwierig ist). Vor allem Detailhändler hatten moniert, dass geschlossene, mit Planen abgedeckte Theken den Eindruck einer "geschlossenen" Strasse vermitteln.

Boulevard-Terrassen dürfen keine geschlossenen Gartenwirtschaften sein: Einsicht in die genutzte Allmendfläche und Aussicht auf den Strassenraum sind zu gewährleisten. Palisaden und Rankgerüste sind deshalb nicht erlaubt. Menge und Grösse der Bepflanzung sind gering zu halten, Verbindungen zwischen den Pflanzentrögen sind nicht gestattet.

Neu gibt es eine klar definierte Boulevardsaison vom 15. Februar bis 15. November. Ausserhalb dieser Zeit ist es zwar weiterhin möglich, auf Allmend zu wirten, doch muss das Mobiliar bei Betriebsschluss komplett abgeräumt werden. Restaurateure können statt einer Jahresbewilligung auch eine zeitlich befristete Bewilligung (vom 15. Februar und 15. November) beantragen und nur noch 75% der Jahresgebühr bezahlen.

Die Richtlinien gelten ab sofort für alle neu in Betrieb gehenden Restaurants auf Allmend. Für bestehende Terrassen gilt eine Übergangsfrist bis zum 15. Februar 2008. Diese Übergangsfrist ist zwar kürzer als von uns angestrebt, doch mit Blick auf die Euro 2008 zu verstehen.

Fragen rund um die Bewilligung
Frau Stephanie Balzer, Allmendverwaltung
Telefon 061 267 93 52

Fragen zur Gestaltung von Boulevard-Restaurants
Frau Martina Münch, Hochbau- und Planungsamt
Telefon 061 267 67 72


Auf einen Blick

Mobiliar und Ausstattungen haben einen gepflegten und aufeinander abgestimmten Eindruck aufzuweisen. Erlaubt sind Tische, Stühle, Sonnenschirme, Pflanzen, Menutafeln, Theken und Bars.

Das Material der Tische und Stühle ist hauptsächlich Holz und Metall. Begründete Ausnahmen sind möglich. Fremdwerbung auf Mobiliar und Ausstattungen ist nicht erlaubt.

Sonnenschirme sollen einfarbig sein. Eigenwerbung auf dem Volant ist erlaubt. Pflanzen sind als Dekorationselemente einzusetzen und nicht als Abschrankung.

Eine Bar darf ausserhalb der Betriebszeiten nicht auf Allmend gelagert werden, ausser der entsprechende Gastbetrieb und die Bar davor sind spätestens ab 11.30 Uhr in Betrieb.

Die Boulevard-Saison dauert vom 15. Februar bis 15. November. Während dieser Zeit dürfen Mobiliar und Ausstattungen auch ausserhalb der Betriebszeiten auf der Allmend belassen werden, wenn sie geordnet zusammen gestellt werden. Liegt eine Ganzjahresbewilligung vor, so dürfen sich in den übrigen Monaten Mobiliar und Ausstattungen nur zu Betriebszeiten auf der Allmend befinden.

Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=947


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