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21.05.2025
Booking.com muss Kommissionen senken
Rückforderungsmöglichkeiten werden geprüft
Der Preisüberwacher hat die hohen Kommissionen von Booking.com als missbräuchlich eingestuft – ein wegweisender Entscheid für die Schweizer Beherbergungsbranche.
Der Preisüberwacher hat verfügt, dass Booking.com seine Kommissionen in der Schweiz senken muss. Die hohen Kommissionssätze seien missbräuchlich. HotellerieSuisse sieht im Entscheid ein starkes Signal für Schweizer Beherbergungsbetriebe und einen Impuls für eine breitere europäische Diskussion über faire Rahmenbedingungen im Onlinebuchungsmarkt.
«Obwohl Booking.com in den vergangenen Jahren massiv von der Vermittlung von Hotelübernachtungen profitiert hat, belastet der Plattformbetreiber die Betriebe mit überhöhten Kommissionen und verstärkte so den generellen Kostendruck», sagt Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse.
Die vom Preisüberwacher nun angeordnete durchschnittliche Reduktion der Kommissionssätze um rund einen Viertel ist ein überfälliger Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen. «Wir werden nun prüfen, ob die überhöhten Kommissionen rückwirkend geltend gemacht werden können und ob eine entsprechende finanzielle Entschädigung angebracht ist», so Brändle.
Seit Jahren kritisiert die Branche die missbräuchlich hohen Kommissionen, die internationale Buchungsplattformen wie Booking.com von Schweizer Hotels verlangen. Diese Gebühren haben nicht nur die Margen der Betriebe belastet, sondern auch ihre unternehmerische Autonomie eingeschränkt.
Der Entscheid des Preisüberwachers ist eine klare Bestätigung dieser Kritik und ein bedeutender Erfolg. HotellerieSuisse wird nun in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten und betroffenen Mitgliedern prüfen, ob und in welchem Umfang Kommissionen auch rückwirkend eingefordert oder kompensiert werden können. Ziel ist es, nicht nur zukünftige Entlastungen sicherzustellen, sondern auch mögliche Schadensersatzansprüche zu klären.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Verfügung des Preisüberwachers stärkt einerseits die Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit von Schweizer Beherbergungsbetrieben und führt andererseits zu attraktiveren Konditionen für die Gäste. Dass es im Vorfeld trotz intensiver Gespräche zwischen Booking.com und dem Preisüberwacher nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kam, zeigt den fehlenden Willen des Unternehmens zu fairen Partnerschaften.
Die nun verfügte Senkung der Kommissionen hat drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft zu erfolgen und gilt befristet für drei Jahre. Booking.com hat bereits bekannt gegeben, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.
Trotz dieses juristischen Schritts seitens Booking.com ist HotellerieSuisse überzeugt, dass der Entscheid eine dringend nötige Bewegung im Buchungsmarkt anstossen wird – im Sinne eines gesunden Wettbewerbs und langfristig tragfähiger Lösungen.
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Dossiers: Kartelle | Onlinevertrieb
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