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14.11.2025
Nein zum direkten Steuerabzug vom Lohn!
Basler Wirtschaftsverbände ergreifen Referendum
Der Basler Grosse Rat hat einem Gegenvorschlag zur SP-Initiative «Keine Steuerschulden dank Direktabzug» zugestimmt, worauf die Initiative zurückgezogen wurde. Da der Gegenvorschlag im Kern denselben fragwürdigen Inhalt hat, ergreifen der Arbeitgeberverband Region Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt sowie die Handelskammer gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien und weiteren Partnern das Referendum.
Genau wie die Direktabzugs-Initiative der SP will auch der ebenfalls von linker Seite aufgebrachte und vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag Arbeitgeber dazu verpflichten, bei ihren in Basel-Stadt wohnhaften Arbeitnehmern monatlich einen Betrag für die kantonalen Einkommenssteuern direkt vom Lohn abzuziehen und der Steuerverwaltung zu überweisen.
Der Aufwand für dieses zeitraubende und bürokratische Verfahren steht in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen. Zudem käme es zu einer Verlagerung von Steuerschulden zu anderen Schulden z.B. für Miete, Strom oder Internet.
Arbeitgeber als Vollzugsgehilfen
Gegen 30 Prozent der Steuerpflichtigen haben gar kein steuerbares Einkommen – und dennoch würden ihnen monatlich die Steuern vom Lohn abgezogen, wenn sie sich nicht aktiv für ein «Opting-out» entscheiden.
Durch das Lohnabzugsverfahren werden die Arbeitgeber zum Vollzugsgehilfen der Steuerverwaltung gemacht, obwohl das Steuerinkasso nicht ihre Aufgabe ist. Und den Firmen wird zusätzlicher bürokratischer Aufwand aufgedrückt, den gerade KMU sich kaum leisten können.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmer die Höhe des Steuerabzugs frei wählen können. Dies bedeutet, dass es für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter potenziell eine eigene Lösung geben würde.
Wie massiv der administrative Aufwand zunähme, verdeutlichen auch folgende Beispiele: Menschen wechseln häufiger als früher ihren Wohnkanton oder ihren Arbeitsort, Unterhaltspflichten ändern sich, und es gibt vermehrt wechselnde Arbeitspensen. Haushalte erzielen ihren Verdienst oft bei mehreren Arbeitgebern, und erst noch in unterschiedlichen Kantonen.
Entmündigung der Steuerpflichtigen
Schliesslich führt der Steuerabzug zu einer Entmündigung der Steuerpflichtigen, denn er konfrontiert sie nicht mehr mit ihren finanziellen Verpflichtungen, sondern überlässt es den Arbeitgebern, Steuerprobleme zu lösen.
Der Steuerabzug ist unnötig: Wer Mühe hat, den Überblick über seine finanziellen Verpflichtungen zu behalten und sich zu organisieren, kann bereits heute via Dauerauftrag seine Steuern in Raten zahlen. Eine zusätzliche Aufgabe für die Arbeitgeber und damit eine weitere Regulierung braucht es dafür nicht!
Dominik Marbet
Direktor Arbeitgeberverband Region Basel
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Dominik Marbet, Direktor des Arbeitgeberverbands Region Basel. arbeitgeberbasel.ch
Dossier: Bürokratie
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=9761
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