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16.01.2026

Die Zwängerei geht weiter

Unia lanciert Mindestlohn-Initiative im Jura

Die Gewerkschaft Unia lanciert im Kanton Jura eine Volksinitiative, die einen Mindestlohn von 23 Franken fordert. Damit geht die fiese Doppelstrategie weiter, sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne auf dem Gesetzesweg zu übersteuern.

Im Jura gibt es seit 2018 einen Mindestlohn, der in Branchen gilt, die keinen GAV kennen. Dennoch organisieren linke Kreise nun eine Initiative: Der gesetzliche Mindestlohn soll trotz der tiefen Lebenshaltungskosten im Kanton von aktuell gut 21 auf neu 23 Franken pro Stunde angehoben werden und selbst in Betrieben gelten, die einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.

Das ist eine unheimliche Zwängerei, denn Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen verständigen sich in Gesamtarbeitsverträgen nicht nur auf Mindestlöhne, sondern in einem Gesamtpaket auch auf viele andere Arbeitsbedingungen, die für die entsprechende Branche massgeschneidert sind. Der so erzielte soziale Frieden gehört zu den grossen Standortvorteilen der Schweiz.

GAV-Verhandlungsergebnisse werden durch die unseligen Initiativen in Frage gestellt, weil die Gewerkschaften ein einzelnes, aber wichtiges Element der Gesamtarbeitsverträge herausgreifen und die Verträge zu übersteuern versuchen.

Ginge es der Unia tatsächlich um die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder, würde sie sich auf die Verhandlungen der Gesamtarbeitsverträge konzentrieren, statt mit teuren Volksinitiativen die Aufmerksamkeit der Medien zu erheischen und einen billigen Klassenkampf zu betreiben. Dieser Linkspopulismus sabotiert und schwächt die Sozialpartnerschaft!

In der Schweiz kennen bisher erst die Kantone Genf und Neuenburg einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, der auch in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag gilt. Auch Basel-Stadt, das Tessin und der Jura kennen staatliche Mindestlöhne, wobei in diesen Kantonen GAV-Branchen ausgenommen sind.

Seit Anfang Jahr hat Luzern als erste Stadt einen kommunalen Mindestlohn. Er beträgt 22.75 Franken pro Stunde. Die Städte Winterthur und Zürich wollen Mindestlöhne einführen, doch ist die Umsetzung juristisch blockiert. In weiteren Städten wie Bern, Biel und Schaffhausen sind Volksinitiativen eingereicht oder in Diskussion.

2014 haben die Schweizer Stimmbürger die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns deutlich abgelehnt. Erst kürzlich sagten die Stimmbürger der Kantone Baselland, Solothurn und Freiburg Nein zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. In den Kantonen Waadt und Wallis stehen Abstimmungen bevor.

Auf nationaler Ebene gibt es einen Vorstoss, allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen Vorrang zu geben gegenüber kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen. Gelingt dies nicht, so lässt sich jetzt schon sagen, dass die Sozialpartnerschaft zum Auslaufmodell wird: Entweder regeln die Sozialpartner in bewährter Schweizer Manier die wichtigen Arbeitsbedingungen – oder der Gesetzgeber tut es. Den Fünfer und das Weggli gibt es nicht!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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