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30.01.2026
Sammelklage gegen Booking
Klageerhebung vor dem Bezirksgericht Amsterdam
Der europäische Branchenverband Hotrec bestätigt, dass die Sammelklage auf Entschädigung für europäische Hotels, die durch die rechtswidrigen Bestpreisklauseln von Booking.com geschädigt wurden, offiziell vor dem Bezirksgericht Amsterdam eingereicht wurde.
Die Klage folgt auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, in dem bestätigt wurde, dass sowohl die weit als auch die eng gefassten Bestpreisklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstossen. Diese Klauseln schränkten den Preiswettbewerb ein, untergruben die direkten Vertriebskanäle der Hotels und führten über viele Jahre hinweg zu überhöhten Provisionssätzen.
Tausende von Hotels aus ganz Europa sind in der Klageschrift aufgeführt, die von einer unabhängigen niederländischen Stiftung eingereicht wurde, die die betroffenen Hotels in dem Verfahren vertritt. Hotrec unterstützt die Initiative zusammen mit mehr als dreissig nationalen Verbänden aus ganz Europa. Im Laufe des Jahres 2026 wird die Stiftung Erweiterungen der Klage einreichen, die weitere Hotels umfassen werden.
Diese Klage befasst sich mit Schäden aus der Vergangenheit. Mit Blick auf die Zukunft wird Hotrec weiterhin konstruktiv mit digitalen Plattformen und politischen Entscheidungsträgern zusammenarbeiten, um faire, transparente und wettbewerbsfähige Online-Märkte für Unternehmen der Hotellerie zu fördern.
Weitere Verfahrensschritte werden nun vor den niederländischen Gerichten folgen. Da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, wird Hotrec keine Stellungnahme zu Einzelheiten des Verfahrens abgeben.
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Rechtbank Amsterdam Foto: IHA / M. Luthe
Dossiers: Kartelle | Onlinevertrieb
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