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06.01.2006
Fähigkeitsausweis ausleihen?
Persönliche Führungspflicht des Bewilligungsinhabers
Die Überlassung eines gastgewerblichen Fähigkeitsausweises an einen Dritten ist nicht nur illegal, sie birgt auch grosse Gefahren.
Die meisten kantonalen Gastgewerbegesetze sehen eine persönliche Führungspflicht des Bewilligungsinhabers vor. Der Gerant muss für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Betrieb sorgen und alle Massnahmen ergreifen, damit die Nachbarschaft nicht belästigt wird. Zudem ist er für die Einhaltung der wirtschafts- und feuerpolizeilichen Vorschriften verantwortlich.
Ein "Pseudo-Gerant" kann seiner persönlich wahrzunehmenden Anwesenheits- und Überwachungspflicht nicht nachkommen. Er haftet für gesetzeswidriges Verhalten des Betreibers und seiner Angestellten, z.B. bei Verstössen gegen das Gastgewerbegesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Lebensmittelrecht, das Arbeitsgesetz oder das Ausländerrecht. Leihen Sie Ihren Fähigkeitsausweis niemals aus! Die Folgen können verheerend sein – bis zur Haftstrafe.
Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse
Dossiers: Arbeitsrecht | Brandschutz
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=989
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