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04.06.2025

Neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel

«Schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung»

Der Bundesrat verbessert die Deklaration von tierischen Lebensmitteln. Künftig müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Auch Stopfleber ist neu deklarationspflichtig. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Sie gelten ab 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Beim Kauf von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern stehen Konsumenten in Zukunft zusätzliche Informationen über die Herstellungsmethode zur Verfügung. So können sie erkennen, ob diese Lebensmittel unter Einsatz schmerzhafter Eingriffe hergestellt wurden, ohne dass die Tiere vorgängig betäubt wurden. Zu diesen Eingriffen gehören etwa die Kastration oder Enthornung.

Auch Leber und Fleisch aus der Zwangsfütterung von Gänsen und Enten müssen neu gekennzeichnet werden. Das sogenannte Stopfen ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten, im Ausland jedoch erlaubt.

Mit den neuen Deklarationspflichten will der Bundesrat die Transparenz für die Konsumenten erhöhen und informierte Kaufentscheide ermöglichen. Dafür passt er die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Neue Deklarationspflichten im Überblick

Folgende Produkte müssen neu gekennzeichnet werden:
• Rindfleisch von Tieren, die betäubungslos kastriert oder enthornt wurden
• Schweinefleisch, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Betäubung erfolgte
• Eier und Fleisch von Hühnern, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung kupiert wurde
• Milch von Kühen, bei denen die Enthornung ohne Schmerzausschaltung erfolgte
• Betäubungslos gewonnene Froschschenkel
• Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast

Die Deklarationspflicht gilt für alle Betriebe, die die betroffenen Lebensmittel anbieten, etwa die Gastronomie oder der Klein- und Detailhandel. Diese müssen im Rahmen ihrer Selbstkontrolle prüfen, ob sie deklarationspflichtig sind.

Mit den neuen Kennzeichnungspflichten setzt der Bundesrat die vom Parlament im Juni 2021 überwiesene Motion «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) um.

Importverbot für Pelze aus tierquälerischer Produktion

Im gleichen Zuge verbietet der Bundesrat ab dem 1. Juli 2025 – ebenfalls mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren – den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten. Das Einfuhrverbot wird in den Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten festgeschrieben. Zudem strebt der Bundesrat ein Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze auf Gesetzesstufe an.


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