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20.06.2001

Lebensmittler fordern: Keine Narrenfreiheit an der Fasnacht!

Mangelne Professionalität zwingt zu sofortigem Handeln

Lediglich 18 Restaurants wurden im vergangenen Jahr einer umfassenden Betriebshygienekontrolle unterzogen. Diese werden angeordnet, wenn Lebensmittelproben im Vorfeld mangelhaft waren. Dies ist dem Jahresbericht 2000 des Kantonalen Laboratoriums zu entnehmen.

Das Bild sei "nicht beunruhigend". Dennoch ergaben mikrobiologische Untersuchungen vielerorts berschreitungen der Toleranzgrenzwerte für Lebensmittelkeime. Seit mit der neuen Hygieneverordnung vom März 2000 der Verderbnisgrenzwert abgeschafft wurde, hat sich der Vollzug laut Kantonslabor erschwert. Eine Überschreitung nur der Toleranzwerte werde von vielen Restaurateuren zu wenig ernst genommen. Auch bei den genussfertigen Lebensmitteln, wie fertig zubereitete Desserts oder kalte Saucen, fordert der Jahresbericht vermehrte Kontrollen. Von 87 Proben aus 12 Restaurants waren ganze 34 zu beanstanden. Diese Zahl ist auf den ersten Blick erschreckend, man muss sich aber vor Augen halten, dass Proben vor allem im Verdachtsfall entnommen werden.

Aus lebensmittelhygienischer Sicht geradezu unhaltbare Zustände herrschen offenbar an der Fasnacht. Unprofessionalität hätte den "Inspektionscortège" in vielen Fällen zum sofortigen Handeln gezwungen. Der Jahresbericht enthält auch Kurioses: Ein Restaurant bot offenbar "Bärenpfeffer" an. Die Überprüfung der Authenzität ergab allerdings ein anderes Bild, da nur Reh-DNA isoliert und nachgewiesen werden konnte.


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