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15.01.2009
Mehrwertsteuer auf Eintrittsgeldern
Spezielle Regelung, wenn Eintrittspreis ein Getränk enthält
Eintrittspreise für sportliche und kulturelle Veranstaltungen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, bedingen jedoch eine entsprechende Korrektur des Vorsteuerabzuges.
Sofern der Eintrittspreis noch eine andere Dienstleistung enthält, zum Beispiel ein Gratisgetränk bei einem Eintritt in eine Disco, gilt eine spezielle Regelung: Wenn der Wert der zusätzlichen Dienstleistung (das Getränk) weniger als zehn Prozent des Totalpreises ausmacht, ist der gesamte Betrag von der Mehrwertsteuer befreit, liegt er jedoch über zehn Prozent des Gesamtpreises, ist der Totalbetrag mehrwertsteuerpflichtig.
Dancing-Eintritt CHF 10
Nicht mehrwertsteuerpflichtig, da kulturelle Veranstaltung.
Disco-Eintritt CHF 15 inklusive 1 Mineral im Wert von CHF 6
Der gesamte Betrag ist mehrwertsteuerpflichtig, da Zusatzleistung mehr als zehn Prozent ausmacht.
Konzert-Eintritt CHF 98 inklusive 1 Glas Prosecco im Wert von CHF 9
Nicht mehrwertsteuerpflichtig, da Zusatzleistung weniger als zehn Prozent ausmacht. Auf der Summe des Warenwertes kann jedoch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden!
Dossiers: Mehrwertsteuer | Nachtleben
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1174
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