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30.04.2008

Keinen Alkohol à discrétion mehr

Kanton Bern verbietet Flatrate-Partys

Per 1. Juli 2008 treten Änderungen im Berner Gastgewerbegesetz in Kraft. An Veranstaltungen dürfen alkoholische Getränke weder gratis noch zu einem festen Preis unabhängig von der Menge abgegeben werden. Neu eine Lokalöffnung rund um die Uhr möglich.

Der Gesamtkonsum alkoholischer Getränke sei in den letzten Jahren zwar zurückgegangen, doch habe das Rauschtrinken durch Jugendliche zugenommen, was deren Entwicklung massiv stören könne, schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. "All you can drink"-Partys würden diesem Rauschtrinken Vorschub leisten, weshalb sie künftig verboten seien. Unentgeltliche Angebote wie Bierdegustationen oder Weinpauschalen zu Gourmetmenüs bleiben möglich.

Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern können neu generelle Überzeitbewilligungen bis 5 Uhr erhalten. Somit werden durchgehende Öffnungszeiten möglich. Der Schutz der Nachbarschaft vor übermässigem Lärm muss allerdings gesichert sein.


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