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01.12.2009

58 Prozent der Berner Wirte verzeichnen Umsatzrückgänge

Umfrage zu den Auswirkungen des Rauchverbots

Die Mitgliederumfrage von GastroBern bringt es an den Tag: Die restriktive Auslegung des Nichtraucherschutzes im Kanton Bern hat für fast sechs von zehn Gastronomiebetriebe negative Auswirkungen auf Frequenzen und Erträge. Die Berner Gastronomie büsst durch das Rauchverbot sieben Prozent des Umsatzes ein. Dadurch sind 1400 Arbeitsstellen akut gefährdet.

Der Arbeitgeberverband GastroBern hat eine grosse Mitgliederumfrage zu den Auswirkungen des Nichtraucherschutzes auf Gästezahlen und Umsatz durchgeführt. Von den 2300 Mitgliedern haben 673 den Fragenbogen beantwortet. Dies entspricht einer sehr guten Rücklaufquote von fast einem Drittel der angefragten Betriebe.

Die Stammtische sterben aus!

Das Resultat ist für die Berner Gastronomie unerfreulich: 58.8 Prozent der Betriebe verzeichnen einen zum Teil deutlichen Umsatzrückgang aufgrund des Raucherverbots. Betroffen sind in erster Linie Bars, Pubs und Cafés sowie Dorf- und Quartierbeizen. Weniger betroffen sind erwartungsgemäss die klassischen Speiserestaurants.

Rund ein Viertel der vom Umsatzrückgang betroffenen Betriebe verzeichnen einen Rückgang von bis zu 5 Prozent, die restlichen drei Viertel relativ gleichmässig verteilt 5 bis 20 Prozent, einzelne Betriebe gar bis 60 Prozent. Betroffen sind sowohl ländliche Gebiete als auch Städte und Agglomerationen.

Beträchtlicher volkswirtschaftlicher Schaden

Im Kanton Bern erwirtschaften die rund 3500 offiziellen Gastbetriebe schätzungsweise 2.2 Milliarden Franken Jahresumsatz. Durch die restriktive Auslegung des Bundesgesetzes zum Nichtraucherschutz resultiert ein durchschnittlicher Rückgang von rund 7 Prozent des Gesamtumsatzes. Bei einem Jahresumsatz von rund 107'000 Franken pro Arbeitstelle sind durch den Rückgang bis zu 1400 Arbeitsplätze in der Berner Gastronomie gefährdet.

GastroBern fordert eine liberalere Regelung für bediente Fumoirs sowie eine Ausnahmeregelung für Einraumbetriebe mit einer Resttaurationsfläche unter 80m2. Nach Ansicht des Branchenverbands kann es nicht im Interesse der bernischen Volkswirtschaft sein, den Wirte die Ausübung ihres Gewerbes zu erschweren.

Der Verband hält es für staatspolitisch fragwürdig, wenn der Regierungsrat anstelle des Grossen Rates Gesetze macht. Erfolgen einschränkende Bestimmungen erst mit der Verordnung, wird den Verbänden das Recht genommen, das Referendum sinnvoll einzusetzen.

Das unnötige Verbot von Ausschankanlagen in Fumoirs und von Zutrittsberechtigungen unter 18 Jahren in Fumoirs ist nach wie vor nicht gesetzlich verankert. Dies bedeutet, dass bei Verletzungen dieser Bestimmungen Bussen nicht verhängt werden können, weil ein formelles Gesetz, wie es das Strafgesetzbuch für die Verhängung einer Strafe in Art. 1 StGB verlangt, nach wie vor nicht besteht.


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