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28.05.2010

Sterne-Monopol ist unzulässig

Sieg für GastroSuisse: Kassationsgericht bestätigt Urteil

Im Sterne-Verfahren bestätigt das Kassationsgericht des Kantons Zürich mit seinem heute eröffneten Urteil vom 25. Mai 2010 den fundierten Entscheid des Handelsgerichts vom 6. Februar 2009. Bereits zwei Gerichte kommen damit zum gleichen Schluss: Die Monopolisierung des Gebrauchs von Sternen für die Hotelklassifikation ist unzulässig. Ab Rechtskraft des Urteils wird GastroSuisse für das eigene, zeitgemässe Kategorisierungssystem auch Sterne verwenden.

GastroSuisse nimmt den Entscheid des Kassationsgerichts Zürich mit grosser Genugtuung zur Kenntnis. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Hotelleriesuisse wurde abgewiesen. Im Ergebnis wird das Handelsgerichtsurteil vom Kassationsgericht vollständig gestützt.

Das Kassationsgericht nahm lediglich eine geringfügige Retouche an der Urteilsbegründung des Handelsgerichts vor. Somit ist ein Monopol auf den seit rund 100 Jahren international gängigen Sternen auch nach Auffassung des Kassationsgerichts nicht zulässig. Dieses bestätigt damit die klare Haltung des Handelsgerichts des Kantons Zürich, das bereits in seinem Entscheid vom 6. Februar 2009 zur gleichen Erkenntnis gelangt war.

Seit April 2006 kämpft GastroSuisse für die Einführung eines neuen, zeitgemässen Kategorisierungssystems auf der Basis von Sternen. Aufgrund einer vorsorglichen Massnahme war es dem Branchenverband jedoch seit Mai 2006 verboten, im eigenen Kategorisierungssystem Sterne als Kategorisierungsmerkmal zu verwenden. Das hat die Marktdurchdringung des Systems behindert und der ganzen Branche grossen Schaden zugefügt.

Hotelleriesuisse, ein privatrechtlicher Verein ohne staatlichen Auftrag, versucht seit Jahren angestrengt, das Sterne-Symbol zu monopolisieren. Trotz der klaren Entscheide sowohl des Handels- als auch des Kassationsgerichts des Kantons Zürich gibt der Verein seine Blockade-Bemühungen nicht auf: Bereits ist bekannt, dass Hotelleriesuisse das Urteil weiter ziehen wird.

Nicht nur die Branche, sondern auch die Gäste würden von der Aufhebung des Sterne-Monopols profitieren. Den rund 4000 Betrieben der Klein- und Mittelhotellerie der Schweiz würden sich neue Möglichkeiten zur Positionierung im Markt und zur Qualitätssicherung bieten. Und den Gästen stünde ein grösseres Angebot von kategorisierten Betrieben zur Verfügung.


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