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21.06.2010
Saarländische Wirte klagen gegen rigoroses Rauchverbot
Verfassungsbeschwerden gegen Nichtraucherschutz-Gesetz
Beim Verfassungsgericht des Saarlandes liegen Beschwerden mehrerer Kläger gegen das strenge Nichtraucherschutz-Gesetz des deutschen Bundeslandes vor. Kläger sind Betreiber von Kneipen, Cafés, Diskotheken und Hotels, die Angst um die Existenz ihrer Betriebe haben.
Die Verfassungsrichter werden in den kommenden Tagen über Anträge auf einstweilige Anordnung entscheiden. Sollten sie diesen stattgeben, könnte in mehreren hundert Gastbetrieben des Saarlandes erst einmal weitergeraucht werden. Danach dürfte es einige Monate dauern, bis das Gericht abschliessend entscheidet.
Der saarländische Landtag hatte im Februar auf Betreiben der Grünen das weitreichendste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland verabschiedet. Danach soll vom 1. Juli an in Gaststätten ein generelles Rauchverbot gelten.
Gastwirten, die im Vertrauen auf das bisher geltende Gesetz von 2007 Umbauten vorgenommen haben, soll es auf Antrag hin bis 1. Dezember 2011 erlaubt bleiben, einen Raucherbetrieb zu führen. Etwa 400 solcher Anträge sind beim Umweltministerium eingegangen.
- Bundesgericht: Es gibt keinen Anspruch auf totale Rauchfreiheit
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Dossier: Rauchverbot
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